Vorlage - SGM/2020/324
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat stellt folgende Umbildung des Schulausschusses fest:
Als Nachfolger/in für Herrn Andreas Perlebach wird
_____________________________________
als Mitglied im Schulausschuss benannt.
Sachverhalt:
Herr Andreas Perlebach hat sein Mandat im Samtgemeinderat niedergelegt.
Nach § 71 Abs. 9 S. 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.
Das Ergebnis der Neubesetzung hat der Samtgemeinderat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 71 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage