Vorlage - SGM/2011/097
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Beschlussvorschlag:
Die Benutzungsordnung für die Sporthallen in der Samtgemeinde Meinersen wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der TuS Müden-Dieckhorst hat bei der Verwaltung schriftlich beantragt, die Zweifeld-Sporthalle in Müden (Aller) in den Herbst- und Weihnachtsferien für den Trainingsbetrieb nutzen zu dürfen. Dem gegenüber steht allerdings die aktuelle Benutzungsordnung für die Sporthallen in der Samtgemeinde Meinersen, wonach in den Schulferien die Sporthallen geschlossen bleiben.
Unter dem Gesichtspunkt, eine „familienfreundliche“ Samtgemeinde Meinersen zu sein, aber auch um das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, sollte die Benutzungsordnung dahingehend geändert werden, dass die Sporthallen in den Oster- und Sommerferien für notwendige Reparatur-, Renovierungs- und Reinigungsarbeiten geschlossen bleiben. In den übrigen Schulferien sollten die Vereine der Samtgemeinde Meinersen die Möglichkeit besitzen, die Sporthallen auf Antrag grundsätzlich nutzen zu dürfen.
Weitere Regelungen sind in der beigefügten Benutzungsordnung unter I. a „Sportbetrieb in den Schulferien“ genannt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Das Öffnen der Sporthallen in den Herbst- und Winterferien führt zu höheren Bewirtschaftungskosten (durchschnittlich 50,- € je Turnhalle und Tag) und wirkt sich entsprechend negativ im Ergebnis- und Finanzhaushalt aus.
Beispielrechnung:
Drei Sporthallen werden 20 Tage benutzt: 3 Sporthallen x 20 Tage x 50,- € = 3.000,- €).
Anlage/n:
Benutzungsordnung für die Sporthallen in der Samtgemeinde Meinersen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Benutzungsordnung Sporthallen 2011 (25 KB) |