Vorlage - MEI/2019/192-01
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Beschlussvorschlag:
Die Straße „Kols Wiese“, wird im Jahr 2020 neuhergestellt.
Sachverhalt:
Nach Nicht-Berücksichtigung der Baumaßnahme für das Dorfentwicklungsprojekt, muss entschieden werden, ob dieses Projekt im Jahr 2020 umgesetzt werden soll.
Die geschätzten Baukosten einschl. der Ingenieurleistungen betragen ca. 87.000,00 €, welche in den Haushaltsplan 2018 eingestellt worden sind. Es sind bereits Planungs-zahlungen geleistet worden, sodass derzeit noch HH-Mittel in Höhe von 77.911,16 € zur Verfügung stehen.
Die Straße „Kols Wiese“ ist einzustufen als Erschließungsstraße – erstmalige Herstellung einer Anlage. Nach Baugesetzbuch entfallen auf die Anlieger Beiträge in Höhe von 90 v.H.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Realisierung der Maßnahme „Kols Wiese“ entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 87.000,00 € und Einzahlungen in Form von Erschließungsbeiträgen in Höhe von 90 v. H. (78.300,00 €) der beitragsfähigen Ausgaben.
Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum im Ergebnishaushalt Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von 3.480,00 € und Sonderpostenauflösungserträge in Höhe von 3.130,00 € (Berech.: 78.300,00 € / 25 Jahre) vorzusehen, sodass eine jährliche Ergebnisbelastung in Höhe von 350,00 € verbleibt.
Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 € einzuplanen.
Anlage/n:
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