Vorlage - MUE/2020/270  

Betreff: Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Müden (Aller)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
20.02.2020 
12. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
25.06.2020 
21. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage 1-14 Pläne mit Angaben der Ladepunkte  
Anlage 15 - Kostenzusammenstellung  
Anlage 16 - HELLUX Helius 120  
Anlage 17 - HELLUX Pilz 401-5  

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Beschlussvorschlag:

 

In der Gemeinde Müden ist im Umfang der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Straßenbeleuchtung nach beigefügter Tabelle zu ergänzen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Straßenbeleuchtung – Rechtsgrundlagen zur Verkehrssicherungspflicht

 

Generell ist zur Verkehrssicherungspflicht folgendes zu beachten:

 

Die von der Rechtsprechung aus § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (Schadenersatzpflicht) abgeleitete Straßenverkehrssicherungspflicht umfasst auch eine Beleuchtungspflicht. Sie ist im Prinzip auf geschlossene Ortslagen und gefährliche Straßenabschnitte wie Kreuzungen, Einmündungen, Engpässe, scharfe Kurven, Gefällestrecken und gekennzeichnete Fußgängerüberwege begrenzt.

 

Die Rechtsprechung orientiert sich am Stand der Technik. Hierfür ist die DIN EN 13201 maßgebend.

 

Zu den Pflichten des Betreibers gehört auch die Überwachung der Anlagen, bis hin zur Überprüfung der Standfestigkeit der Masten.

 

Unfälle als Folge nachgewiesener Pflichtverletzungen haben zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

 

Auszüge aus der DIN EN 13201

Die Norm gibt nur Empfehlungen dazu, wie Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr beleuchtet werden sollen. Es ist aber nicht Aufgabe der Norm, Aussagen darüber zu treffen, ob eine Straße zu beleuchten ist. Die Notwendigkeit, eine Straße zu beleuchten, wird jeweils durch die hierfür zuständige Behörde festgestellt.

 

Es wurde festgestellt, dass in der Regel die Straßenlaternen in der Gemeinde Müden (Aller) zu weit auseinander stehen. Auf Anregung der Politik, Hinweisen aus der Bevölkerung, durch Recherche der Verwaltung, sowie der Arbeitsgruppe „Erweiterung der Straßenbeleuchtung“ wurde eine Liste mit möglichen zusätzlichen Standorten von Straßenlaternen erarbeitet.

 

In den Anlagen 1 bis 14 sind in den jeweiligen Straßen die zusätzlichen Standorte durch grüne Dreiecke markiert. Die zusätzlichen Standorte wurden in Priorität P1 und P2 durch die Arbeitsgruppe eingestuft. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 121.532,57 € empfiehlt die Verwaltung nur die Lichtpunkte mit der Priorität 1 zu ergänzen.

 

Für Ingenieurleistungen werden ca. 10.000,00 € benötigt, sodass für die Erweiterung ca. 111.000,00 € zur Verfügung stehen.

Die Straßenzüge „Grüne Heide“ in Ettenbüttel und Langenklint (Tierarzt) fallen nicht unter die „Erweiterung der Straßenbeleuchtung“. Hier handelt es sich um eine erstmalige Anlage, sodass dann Anliegerbeiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung anfallen.

 

Die Verwaltung hat für die Straßenlaternen der Priorität 1 Anzahl und Kosten ermittelt, siehe hierzu die Anlage 15.

 

Es kommen die im letzten Jahr beschlossenen Leuchten für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung des Herstellers LUNUX zum Einsatz: Die Kofferleuchte Typ HELLUX HELIUS 120 (Anlage 16) und die Pilzleuchte Typ HELLUX Pilz 401-5 (Anlage 17).

 

Der Tabelle ist die Masthöhe, der Leuchtenkopf-Typ, die Kosten für Tiefbau, Lieferung und Montage, sowie die Gesamtkosten zu entnehmen.

 

Eine Förderung durch den Projektträger Jülich, in Höhe von 25% auf die Lampenköpfe, ist sichergestellt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es stehen unter der Investitionsnummer I051354502 Haushaltsmittel in Höhe von 117.916,41 € und unter der Nr. I05-545-01 Haushaltsmittel in Höhe von 3.616,16 € zur Verfügung.

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen im Finanzhaushalt Auszahlungen in Höhe von ca. 111.000 €. Eine Kostenbeteiligung durch Anliegerbeiträge muss noch geprüft werden.

 

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 4.440,00 € jährlich vorzusehen.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 einzuplanen.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

JA

 

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Anlage/n:

Anlage 1 – 14 Pläne mit Angaben der Leuchtpunkte

Anlage 15 - Kostenzusammenstellung

Anlage 16 – HELLUX Helius 120

Anlage 17 – HELLUX Pilz 401-5

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1-14 Pläne mit Angaben der Ladepunkte (2367 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 15 - Kostenzusammenstellung (324 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 16 - HELLUX Helius 120 (449 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 17 - HELLUX Pilz 401-5 (428 KB)      
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