Vorlage - SGM/2020/332  

Betreff: Kommissarische Berufung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Böckelse
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
05.03.2020 
10. Sitzung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung

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Beschlussvorschlag:

 

Der Samtgemeinderat beschließt, Herrn Rahmin Vogelsang kommissarisch für die Zeit vom 23.04.2020 bis zum 22.04.2022 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Böckelse zu berufen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Wahlzeit des bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Böckelse, Manfred Hanusch, endet mit Ablauf des 22.04.2020. Herr Hanusch hat sich nicht erneut für das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters zur Verfügung gestellt.

 

Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Böckelse am 01.02.2020 wurde Rahmin Vogelsang zur Wahl des stellvertretenden Ortsbrandmeisters vorgeschlagen.

 

Herrn Vogelsang fehlen zurzeit noch die geforderten Lehrgänge um das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters auszuführen, daher wird Herr Vogelsang zunächst für zwei Jahre kommissarisch in das Amt berufen. Der Landkreis Gifhorn hat die Voraussetzungen für eine kommissarische Berufung geprüft, der Landkreis Gifhorn sieht keine Bedenken und hat eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die kommissarische Berufung beginnt mit Wirkung vom 23.04.2020 und endet mit Ablauf des 22.04.2022.

Nach erfolgreichem Bestehen der fehlenden Lehrgänge wird Herr Vogelsang für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden.

 

Der Kreisbrandmeister wurde angehört.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

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Anlage/n:

keine

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