Vorlage - SGM/2020/338
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Sachverhalt:
Die Samtgemeinde Meinersen ist als Trägerin des Brandschutzes für die Einhaltung der Arbeits- und Verkehrssicherheit der Feuerwehrhäuser verantwortlich (sog. Unternehmerpflicht). Um als Unternehmer eine fachgerechte Übersicht über den Zustand der Feuerwehrhäuser zu erhalten, sollen die Feuerwehrhäuser durch den zuständigen Träger der Unfallversicherung, der Feuerwehr-Unfallkasse, zusammen mit der Verwaltung hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung überprüft werden.
Die ggf. festgestellten Mängel werden dem Ausschuss nach Vorliegen eines Berichts vorgestellt. Die Ergebnisse werden in den Brandschutzbedarfsplan einfließen und dienen der sachgerechten Beurteilung der Feuerwehrhäuser.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Keine