Vorlage - HIL/2020/154  

Betreff: Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Gemeinde Hillerse
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Anhörung
Gemeinderat Hillerse Anhörung
30.09.2020 
23. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse zur Kenntnis genommen     
Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse Anhörung
16.06.2020 
13. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen 2020 GewSt & VergnSt – Gemeinde Hillerse  
Übersicht Finanzrechnung Hillerse Vorschau Haushaltsjahr 2020  

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung berichtet zu den unterjährigen Effekten, welche durch die seit März 2020 herrschende Pandemie direkte und mittelbare Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Hillerse haben.

 

 

Aktuell

 

Seit dem 17.03.2020 sind viele Gewerbetreibende unmittelbar durch verordnete Schließungen faktisch von ihrer Einnahmequelle getrennt worden. Auch indirekt sind Betriebe (z.B. Zulieferfirmen, Produzenten von Waren, Exporteure) je nach Geschäftsfeld ebenfalls von einem Umsatzausfall oder Rückgang betroffen.

 

Dies wirkt sich auf die gemeindlichen Finanzen in einer ersten Stufe als Ausfall bei Gewerbesteuervorauszahlungen für 2020 aus. Diese sind für jede Gemeinde sehr unterschiedlich in ihrer Anzahl der betroffenen Betriebe und ihrer Höhe. Je nach Ausrichtung und Gewichtung am gesamten Steueraufkommen der lokalen Gewerbetreibenden kann hier ein kleiner Anteil (so auch nur 10 % für eine Mitgliedsgemeinde) bis zu einem hohen Prozentsatz (Frankfurt, Gifhorn) an Einbußen führen. Hier ist die eher ländliche Struktur innerhalb der Samtgemeinde einmal von Vorteil große Zulieferbetriebe für die Industrie sind nicht die Erbringer großer Anteile der Gewerbesteuer. Allerdings bleiben dabei zwei Faktoren problematisch.

 

  1. Ob eine finanzielle Schieflage, die zu einem Gewinneinbruch (bis auf „Null“ – analog geht die Gewerbesteuer auch herunter) führt, ausschließlich auf Corona-Wirkungen beruht, ist nur durch zeitliche Beobachtungen festzustellen. Also ob nach dem 17.03.2020 entsprechende Anträge auf Stundung oder sogar Festsetzung des Finanzamtes über Gewerbesteuervorauszahlungen für 2020 auf „Null“ Euro eingehen.
  2. Unternehmen werden bis zu 2 Jahre nach Abschluss des Geschäftsjahres veranlagt. Aktuell entstehen noch Gewerbesteueransprüche der Gemeinden aus dem Jahr 2018. Genauso werden erst 2022 noch etwaige Rückzahlungen an die heutigen Gewerbesteuerzahler entstehen können.

 

 

 

 

 

Kommunaler Rettungsschirm des Bundes:
 

In der letzten Maiwoche sind die Inhalte des jüngsten Rettungsschirms durch die Bundesregierung bekanntgegeben worden. Davon betreffen zwei Maßnahmen (ohne unzählige spezielle Förderprogramme) direkt die Gemeinde Hillerse:

 

-       Bund und Land sichern die Übernahme des hälftigen Gewerbesteuerausfalls durch die Corona-Pandemie zu

-       Reduzierung der UST auf 16 % für das 2. Halbjahr 2020

(Schlussrechnungen von Maßnahmen 3 % günstiger für jede Gemeinde als Endverbraucher)
 

Finanzbeziehungen zu Samtgemeinde und Kreis

 

Die Samtgemeinde Meinersen kann, falls erforderlich, noch bis zum 31.12.2020 einen Nachtragshaushalt aufstellen, um die Samtgemeindeumlage 2020 zu senken.

Der Landkreis Gifhorn kann, falls die entsprechende finanzielle Notlage zu groß wird, auch bis zum 31.12.2020 noch die Kreisumlage reduzieren.

Grundsätzlich haben aber Samtgemeinde wie Landkreis einerseits keine wesentlichen Einnahmeausfälle (bis auf die Übernahme der Kinderbetreuungskosten- ausfälle der beauftragten Träger) durch die Krise zu verkraften. Allerdings fallen tatsächlich jetzt schon Mehrausgaben an. Infektionsschutz, Schutzausrüstungen, organisatorische Maßnahmen für das Waldbad, verstärkte Tätigkeiten des Gesundheitsamtes, verstärkte Gebäudereinigung usw.

 

 

Ausblick Haushaltsjahre 2021 ff.:

 

Die durch die Coronapandemie ausgelöste weltweite Wirtschaftskrise wird noch in die Folgejahre strahlen. Viele Finanzierungsmechanismen der öffentlichen Hand werden erst mit ihren Abrechnungsergebnissen (Einkommenssteuer, UST, Gewerbesteuerveranlagungen) zum Ende 2021 oder 2022 genauere Einnahmeausfälle für die Gemeinde beziffern können. Das wird, trotz Rettungsschirmen und Konjunkturprogrammen, weiterhin die Diskussion anheizen, wer zur Aufgabenerledigung die Einnahmeausfälle kompensieren soll. Dies wird im Wesentlichen durch Kreditaufnahmen bei Bund oder Gemeinden stattfinden müssen. Und wenn dies nicht mehr gewollt oder möglich ist, durch mittelfristige Steuererhöhungen. Aber dies ist wie beschrieben, weder in 2020 noch in 2021 darstellbar oder von Nöten.

 

 

Empfehlung

 

Die Konjunkturprogramme funktionieren nur, wenn Investitionen oder Aufträge stattfinden. Ein „Sparen“ der Gemeinde führt unweigerlich zu einem Einnahme-Rückgang bei Auftragnehmern. Zusammen mit einer zögerlicheren Auftragslage von privaten Haushalten werden so einige Firmen nicht mehr am Markt bleiben können, die Rezessionsspirale verschlimmert sich. Maßnahmen, die dem Erhalt der kommunalen Infrastruktur dienen, sollten unbedingt weitergeführt werden, und nicht einem Schiebe- oder Sparzwang zum Opfer fallen. Um dem in den vergangenen Jahren bereits dargestellte strukturelle Defizit (das auch nach der Coronakrise noch bestehen wird) zu begegnen, müssen in kommenden Jahren Prioritäten festgelegt werden. Wenn weniger Geld pro Jahr zur Verfügung steht, muss eher langfristig weniger Geld ausgegeben werden. Dies wird wesentlicher Bestandteil der Haushaltsplanberatungen sein.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Sachverhalt.

 

 


Anlage/n:

Finanzielle Auswirkungen 2020 GewSt & VergnSt Gemeinde Hillerse

Übersicht Finanzrechnung Hillerse Vorschau Haushaltsjahr 2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Finanzielle Auswirkungen 2020 GewSt & VergnSt – Gemeinde Hillerse (89 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Finanzrechnung Hillerse Vorschau Haushaltsjahr 2020 (43 KB)      
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