Vorlage - MUE/2020/291
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Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 13.000,00 € für die Einfriedung des Teiches in Hahnenhorn wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt über die I-Nr.: I-052055502.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist es die Aufgabe der Gemeinde Müden (Aller), alle Vorkehrungen für voraussehbare Gefahren zu treffen.
In der Gemeinde Müden, OT Hahnenhorn, wurde eine potentielle Gefahrenquelle beim dortigen Teich (Hinter dem Gebäude Turm Hahnenhorn) ausgemacht. Da dieser nicht eingezäunt ist, besteht die Gefahr darin, dass Menschen - insbesondere Kinder - hier verunglücken könnten.
Ergänzend zu dem angeführten Sachverhalt wird auf ein Urteil des AG Schwalmtal vom 20.02.2020 verwiesen. Danach wurde ein Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil der dortige Dorfteich nicht gesichert war.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2020 der Gemeinde Müden (Aller) sind bisher keine Mittel eingeplant. Mittel in Höhe von 13.000,00 € sind daher außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Eine Deckung kann über die I-Nr.: I-052055502 Neuherstellung Wirtschaftsweg Harsebruchweg erfolgen.
Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen | |
Überplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Außerplanmäßige Ausgabe | JA |
Anlage/n:
Keine