Vorlage - SGM/2020/375  

Betreff: Beschlussfassung über die Bewerbung als LEADER-Region für die Förderperiode 2021 bis 2027
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
10.09.2020 
27. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Meinersen bewirbt sich um die Aufnahme in das LEADER-Förderprogramm 2021 - 2027. Sie ist bereit mit der Stadt Celle, der Gemeinde Eschede, der Samtgemeinde Lachendorf und ggf. weiteren Partnern die LEADER-Region Lachte – Lutter – Oker zu bilden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Realisierung der Bewerbung vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die EU unterstützt mit LEADER seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum. Die aktuelle Förderperiode der EU ist begrenzt auf den Zeitraum 2014 – 2020, die neue Förderperiode umfasst den Zeitraum 2021 - 2027.

 

Ziel des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Niedersachsen (ML) ist, in der kommenden Förderperiode erstmals flächendeckend LEADER-Regionen in Niedersachsen auszuweisen. Trotz dieses flächendeckenden Ansatzes wird mit Beginn der neuen Förderperiode dennoch ein Wettbewerb im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER ausgeschrieben, eine Bewerbung als LEADER-REGION ist erforderlich!

 

Bei Anerkennung als LEADER-Region erhält diese ein Budget, das sie nach eigenem Ermessen im Rahmen ihrer Regionalen Entwicklungsstrategie für die Umsetzung eigener Projekte einsetzen kann. Die Höhe des Budgets für die LEADER-Regionen steht noch nicht fest. In der letzten Förderperiode lag das Budget je nach Größe der Region und über den gesamten Förderzeitraum zwischen 2 Mio. und 2,8 Mio. Euro, die Förderquote betrug bis zu 80%.  In der letzten Förderperiode war die Samtgemeinde Meinersen Teil einer ILE-Region ohne eigenes Budget. Dies war finanziell zwar auch interessant, LEADER ist durch das „eigene“ LEADER-Budget allerdings weitaus attraktiver.

 

Voraussetzung für die Teilnahme am LEADER-Wettbewerb ist die Erstellung eines gebietsbezogenen ländlichen regionalen Entwicklungskonzeptes (REK). Dafür sind ggf. zusätzliche Mittel in den Haushalt einzustellen, damit der Antrag durch ein externes Büro vorbereitet werden kann. Die genaue Höhe ist derzeit nicht bekannt. In der letzten Förderperiode wurde den Regionen für die Erstellung des REK ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 % auf brutto gewährt. Es ist davon auszugehen, dass eine vergleichbare Förderung auch in der neuen Periode gewährt wird.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erstellung eines regionalen Entwicklungskonzeptes ist notwendig, weitere Kosten entstehen nur dann, wenn die Samtgemeinde Meinersen Teil der LEADER – Region wird und sie Projekte durchführen möchte. Im Gegenzug würde dann ein Budget zur anteiligen Gegenfinanzierung zur Verfügung stehen.

 

 

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Anlage/n:

keine

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