Vorlage - LEI/2011/048
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Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist ein aus dem Flächennutzungsplan entwickelter Bebauungsplan, für den das Planungsbüro Dr. Schwerdt, Braunschweig, einen zeichnerischen Entwurf vorgelegt hat. Die bebaubaren Flächen ergeben sich aus den Baugrenzen, den sogenannten Baufenstern, die als --.--.--.--Linien dargestellt sind.
Der Bebauungsplan gliedert sich in Geltungsbereich I + II, letzterer erfasst die Fläche östlich des Dorfgemeinschaftshauses, die vorerst im Eigentum der Gemeinde verbleibt.
Damit sich der neue Marktplatz harmonisch in das Ortsbild einpasst, wird es notwendig sein, eine Material- und Farbauswahl für die Fassaden- und Dachflächen vorzugeben.
Das Planungsbüro wird entsprechende Vorschläge in der Sitzung vorstellen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Die Übernahme der Planungskosten ist im Erschließungsvertrag geregelt, finanzielle Auswirkungen ergeben sich für die Gemeinde nicht.
Anlage/n:
B-Planentwurf Geltungsbereich I
B-Planentwurf Geltungsbereich II
Bebauungsentwurf Geltungsbereiche I und II
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | EntwurfNeuerMarktplatzI (177 KB) | ||||
2 | EntwurfNeuerMarktplatzII (146 KB) | ||||
3 | BebauungsentwürfeIuII (124 KB) |