Vorlage - HIL/2020/169
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Beschlussvorschlag:
Dem anliegenden Kooperationsvertrag mit der Fa. …….. wird seitens der Gemeinde Hillerse zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Fa. net services Netz GmbH ist zurzeit dabei unter der Landkreismarke Giffinet (Landkreis Gifhorn Fast Internet) das landkreisweite Förderprojekt zur Erschließung von weißen Flecken mit Glasfaseranschlüssen umzusetzen.
Unter dieses Förderprojekt fallen alle Bereiche, die weder mit einer Anschlussgeschwindigkeit von mindestens 30 MBit versorgt sind bzw. die nicht von einem anderen Unternehmen ausgebaut werden. Alle anderen Bereiche werden als sog. schwarzer Fleck bezeichnet.
Hillerse und Volkse befinden sich daher nicht in der Förderkulisse des Landkreises,
In der jetzigen Praxis sind diese schwarzen Flecken überwiegend mit Geschwindigkeiten von 30 MBit und mehr versorgt, teilweise gibt es aber immer noch Bereiche die diese Anschlusswerte nicht erreichen.
In Hillerse hat überwiegend die Deutsche Telekom den sog. Eigenausbau (also dann Schwarzer Fleck) durchgeführt. Dieser Ausbau der Telekom ist dadurch gekennzeichnet, dass die letzte Meile, also die Strecke vom Kabelverzweiger bis zum Gebäude immer noch über die Kupferleitung läuft.
Auch wenn für viele Haushalte eine Geschwindigkeit von 30 MBit derzeit ausreichend ist, ist der mögliche Datendurchlass einer Kupferleitung je nach Abstand des Gebäudes vom Kabelverzweiger endlich und damit begrenzt. Steigende zukünftige Anforderungen am Datendurchsatz und damit an die Geschwindigkeit können dann nicht mehr bedient werden.
Net services hatte geplant, nach Abschluss des Förderverfahrens den Glasfaserausbau eigenwirtschaftlich in den schwarzen Flecken zu vermarkten.
Da derzeit andere Unternehmen mit einem Glasfaserausbau im LK Gifhorn aktiv werden (z. B. Deutsche Glasfaser im Papenteich), wird net services bereits im nächsten Jahr vor Abschluss der Fördermaßnahme mit der Vorvermarktung im Landkreis Gifhorn beginnen. Der LK wird hierbei wie bei der Fördermaßnahme in verschiedene Cluster aufgeteilt.
Nach den jetzigen Planungen befinden sich die Gemeinden Hillerse und Leiferde im Cluster 1. Es wird also im LK Gifhorn mit diesen beiden Gemeinden begonnen. Geplant ist hier, bereits ab 01.01.2021 in die Vorvermarktung zu starten.
Nach den derzeitigen Planungen wird die net services Netz GmbH bei einer Vorvermarktungsquote von 60 % mit dem Ausbau in Leiferde beginnen.
Die Deutsche Glasfaser plant mit einer Vorvermarktungsquote von 40 %.
Die Angebote beider Unternehmen stellen sich zurzeit nach Internetrecherche wie folgt dar:
Giffinet
100 MBit 44,90 EUR/mtl.
200 MBit 49,90 EUR/mtl.
500 MBit 64,90 EUR/mtl.
1000 MBit 89,90 EUR/mtl.
Deutsche Glasfaser
300 MBit 24,99 EUR/mtl.; ab dem 13. Monat 44,99 EUR
400 MBit 24,99 EUR/mtl., ab dem 13. Monat 49,99 EUR
600 MBit 24,99 EUR/mtl., ab dem 13. Monat 79,99 EUR
1000 MBit 24,99 EUR7mtl., ab dem 13. Monat 89,99 ‚EUR
Die og. Tarife liegen in der Entscheidungsfreiheit beider Unternehmen. Derzeit sprechen die Tarife und die geringere Vorvermarktungsquote für die Deutsche Glasfaser.
Da bereits bei der Fördermaßnahme durch den Ausbau von net services eine Anbindung der Gemeinde an die Glasfasertrasse besteht, kann diese durch net services weiter ausgebaut werden.
Dieses Netz wird gemeinsam von der Net Services als Netzbetreiber, dem Landkreis Gifhorn und den Gemeinden durchgeführt.
Das im Rahmen des Förderprogrammes aufgebaute Netz ist von der Fa. net Services vom Landkreis Gifhorn gepachtet. Für die Umsetzung der Fördermaßnahme haben die Kommunen des Landkreises Gifhorn eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Gifhorn geschlossen. Der Gemeinderat Leiferde hat dieser Kooperationsvereinbarung mit Ratsbeschluss vom 21.09.2016 zugestimmt.
Aus den o.g. Gründen sollte der Kooperationsvereinbarung mit net services Netz GmbH zugestimmt werden. Der Deutschen Glasfaser wird eine entsprechende Absage erteilt.
Sollte die net services die Anschlussquote von 60 % nicht erreichen bzw. diese Vorgabe nach unten korrigieren, kann in der Folge je nach Sachlage ein Beschluss über einen Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser gefasst werden.
Aus der zu schließenden Kooperationsvereinbarung entstehen keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen.
Solche Vereinbarungen werden von jedem Unternehmen eingefordert, welches Glasfaserausbauten vornimmt.
Überwiegend werden in der Vereinbarung Rahmenbedingungen und Verfahrensregelungen für einen vereinfachten Umgang miteinander geregelt.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung de Seniorenbeirates | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Kooperationsvertrag net services
Kooperationsvertrag Deutsche Glasfaser
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kooperationsvertrag (2201 KB) | ||||
2 | Kooprationsvertrag Deutsche Glasfaser (2693 KB) |