Vorlage - HIL/2020/175  

Betreff: Übertragung der Bauhofzuständigkeit auf die Samtgemeinde
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
14.12.2020 
24. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Anlagen:
Übertragung Bauhofaufgaben von MG auf SG  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde Hillerse überträgt im vollen Umfang die Aufgaben und Verantwortlichkeit der Außendienste, die durch den Samtgemeindebauhof ausgeführt werden.

 

  1. Material und –nebenkosten werden weiterhin von der Gemeinde getragen.

 

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Sachverhalt:

 

Mit Blick auf die zu erwartende Fertigstellung des zentralen Samtgemeindebauhofes wurde eine Prüfung der Bauhofzuständigkeiten und –tätigkeiten sowie der entsprechenden Regelungen vorgenommen.

 

Derzeit übernimmt die Samtgemeinde Meinersen durch den Samtgemeindebauhof die Außendienste der Mitgliedsgemeinden und stellt hierüber Einzelabrechnungen aus. Aufgrund der Vielzahl der übernommenen Tätigkeiten erfordert dieses Verfahren einen immensen Verwaltungsaufwand.

 

Durch eine klare Regelung zur Übernahme der Aufgaben und der Zuständigkeit des Bauhofes in Gänze erfüllt die Samtgemeinde Leistungen im eigenen Interesse. Zuständigkeitsfragen und zeitaufwendige Verwaltungstätigkeiten bei der Zuordnung und Koordination der einzelnen Leistungen entfallen. Ebenso entfällt eine verwaltungsaufwendige Rechnungslegung der Samtgemeinde an die jeweiligen Mitgliedsgemeinden über in Anspruch genommene Leistungen und deren Verbuchung.

 

Neben den verwaltungstechnischen Einsparungen wird durch die klare und vollumfängliche Übertragung der Bauhofaufgaben auf die Samtgemeinde eine eventuell entstehende Umsatzbesteuerung nach Inkrafttreten des § 2b UStG ausgeschlossen und eine Mehrbelastung der leistungsempfangenen Gemeinde vermieden. Ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch zwischen der Samtgemeinde und der leistungsbeziehenden Mitgliedsgemeinde ist durch die Übertragung der Aufgaben nicht mehr gegeben, da die Samtgemeinde nach Übernahme der Zuständigkeit Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt.

 

Die Finanzierung der übertragenen Aufgaben ist durch Anpassung der Samtgemeindeumlage vorzunehmen. Im Gegenzug entfällt eine auftragsbezogene Abrechnung und der damit im Zusammenhang stehende Verwaltungsaufwand.

 

Im Abrechnungsverfahren der eingesetzten Materialien und der verbrauchten Waren ergeben sich keine Änderungen. Die Kosten werden weiterhin anlagenbezogen verbucht und direkt von der Gemeinde getragen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

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Anlage/n:

Präsentation – Übertragung Bauhofaufgaben von MG auf SG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übertragung Bauhofaufgaben von MG auf SG (620 KB)      
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