Vorlage - MUE/2020/312
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Beschlussvorschlag:
Der anliegenden Kooperationsvereinbarung mit der Fa. FNOH wird seitens der Gemeinde Müden (Aller) zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. erforderliche redaktionelle Änderungen an der Vereinbarung eigenständig vorzunehmen.
Sachverhalt:
Die Fa. net services Netz GmbH ist zurzeit dabei, unter der Landkreismarke Giffinet (Landkreis Gifhorn Fast Internet) das landkreisweite Förderprojekt zur Erschließung von weißen Flecken mit Glasfaseranschlüssen umzusetzen.
Unter dieses Förderprojekt fallen alle Bereiche, die weder mit einer Anschlussgeschwindigkeit von mindestens 30 MBit versorgt sind bzw. die nicht von einem anderen TK-Unternehmen im Eigenausbau ausgebaut werden. Alle anderen Bereiche werden als sog. schwarzer Fleck bezeichnet.
In der Gemeinde Müden hat die Fa. FNOH den Eigenausbau für einige Bereiche angemeldet.
Einige Bereiche, insbesondere der Langenklint, Teile von Ettenbüttel, Gilde und Gerstenbüttel liegen im Förderbereich der Giffinet.
Im Nachhinein wurde festgestellt, dass es hier zu unglücklichen Abgrenzungsproblemen bzw. Flächenüberschneidungen von Ausbaugebieten der FNOH und der Giffinet gekommen ist.
In mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten unter Hinzuziehung des Fördermittelgebers wurde jetzt vereinbart, dass Giffinet in der Gemeinde Müden keinen geförderten Ausbau vornehmen wird, sondern diese Bereiche auf die Fa. FNOH übertragen werden.
Parallel zum geförderten Ausbau durch Giffinet plant diese landkreisweit, auch die sog. schwarzen Flecken mit Glasfaser außerhalb der Förderung eigenwirtschaftlich versorgen zu wollen und begehrt den Abschluss eines entsprechenden Kooperationsvertrages.
Da bereits die FNOH in den von ihr zum Eigenausbau angemeldeten Bereichen (schwarzer Fleck) mit der Erschließung von Glasfaser begonnen hat (Flettmar, Mitverlegung in Müden im Rahmen der Biogasversorgung durch die Bema), ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Fa. Giffinet unzweckmäßig und nicht zielführend.
Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Müden (Aller) sollte mit der Fa. FNOH geschlossen werden.
Aus der zu schließenden Kooperationsvereinbarung entstehen keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen.
Solche Vereinbarungen werden von jedem Unternehmen eingefordert, welches einen Glasfaserausbau eigenwirtschaftlich vornimmt.
Überwiegend werden in der Vereinbarung Rahmenbedingungen und Verfahrensregelungen für einen vereinfachten Umgang miteinander geregelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Kooperationsvereinbarung FNOH
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kooperationsvereinbarung FNOH (528 KB) |