Vorlage - SGM/2011/014
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Beschlussvorschlag:
a) Zum/zur Samtgemeinderatsvorsitzenden wird gewählt:
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b) Die/der Samtgemeinderatsvorsitzende wird von einer/einem stellvertretenden
Samtgemeinderatsvorsitzenden vertreten.
c) Als Vertreter/in des/der Samtgemeinderatsvorsitzenden wird gewählt:
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Sachverhalt:
Nach der Verpflichtung der Abgeordneten wählt der Samtgemeinderat aus der Mitte der Abgeordneten den/die Samtgemeinderatsvorsitzende/n für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahl wird vom ältesten Anwesenden und hierzu bereiten Mitgliedes geleitet. Der Samtgemeinderat beschließt ferner über die Anzahl der Vertreter/innen des/der Samtgemeinderatsvorsitzenden.
Rechtsgrundlage
§ 61 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage SGM_2011_014 (47 KB) |