Vorlage - SGM/2011/015  

Betreff: Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Verein "Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V."
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.11.2011 
1. Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Satzung Künstlerhaus Meinersen und Umgebung  

Beschlussvorschlag:

 

Als Mitglied im Vorstand des Vereins „Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V.“ wird für die Dauer der Wahlperiode die Samtgemeinde Meinersen durch

 

Frau Rienelt Walkhoff

 

vertreten.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 der Satzung des Vereins „Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V.“ kann die Samtgemeinde Meinersen ein Mitglied in den Vorstand des Vereins benennen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Frau Rienelt Walkhoff als Vorstandsmitglied zur Interessenvertretung der Samtgemeinde Meinersen zu benennen.

 

Rechtsgrundlage

§ 11 der Satzung des Vereins „Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V.“ in der derzeit gültigen Fassung

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Künstlerhaus Meinersen und Umgebung (348 KB)      
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