Vorlage - SGM/2011/015
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Beschlussvorschlag:
Als Mitglied im Vorstand des Vereins „Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V.“ wird für die Dauer der Wahlperiode die Samtgemeinde Meinersen durch
Frau Rienelt Walkhoff
vertreten.
Sachverhalt:
Gemäß § 11 der Satzung des Vereins „Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V.“ kann die Samtgemeinde Meinersen ein Mitglied in den Vorstand des Vereins benennen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Frau Rienelt Walkhoff als Vorstandsmitglied zur Interessenvertretung der Samtgemeinde Meinersen zu benennen.
Rechtsgrundlage
§ 11 der Satzung des Vereins „Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V.“ in der derzeit gültigen Fassung
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Künstlerhaus Meinersen und Umgebung (348 KB) |