Vorlage - SGM/2021/411  

Betreff: Annahme einer Spende im Sinne des § 111 Abs. 7 NKomVG
hier: Geldspende für die Jagdgenossenschaft Volkse für den Ausbau der gemeindeverbindenden Wirtschaftswege
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
04.02.2021 
31. Sitzung des Samtgemeinderates Meinersen ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme einer Geldspende für den Ausbau der gemeindeverbindenden Wirtschaftswege in Höhe von 3.000,00 € von der Jagdgenossenschaft Volkse wird gem. 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26 (1) KomHKVO zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Jagdgenossenschaft Volkse spendet für den Ausbau der gemeindeverbindenden Wirtschaftswege in der Samtgemeinde Meinersen 3.000 €.

 

Nach § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26(1) der Kommunale Haushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) und dem Beschluss vom 07.04.2010 des Samtgemeinderates entscheidet über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert über 100,00 € bis zu höchstens 2.000,00 € der Samtgemeindeausschuss.

 

Über Zuwendungen, die im Einzelfall 2.000,00 € übersteigen entscheidet der Rat. Leistet ein Zuwendungsgeber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze von 2.000,00 € überschreitet, entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung ebenfalls der Rat über die Annahme.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Spende erhöhen sich Erträge im Ergebnishaushalt und Einzahlungen im Finanzhaushalt um 3.000 €. Diese werden zu Aufwendungen und Auszahlungen für Arbeiten an Gemeindeverbindungsstraßen in gleicher Höhe führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

keine

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