Vorlage - SGM/2021/411
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Beschlussvorschlag:
Der Annahme einer Geldspende für den Ausbau der gemeindeverbindenden Wirtschaftswege in Höhe von 3.000,00 € von der Jagdgenossenschaft Volkse wird gem. 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26 (1) KomHKVO zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Jagdgenossenschaft Volkse spendet für den Ausbau der gemeindeverbindenden Wirtschaftswege in der Samtgemeinde Meinersen 3.000 €.
Nach § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26(1) der Kommunale Haushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) und dem Beschluss vom 07.04.2010 des Samtgemeinderates entscheidet über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert über 100,00 € bis zu höchstens 2.000,00 € der Samtgemeindeausschuss.
Über Zuwendungen, die im Einzelfall 2.000,00 € übersteigen entscheidet der Rat. Leistet ein Zuwendungsgeber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze von 2.000,00 € überschreitet, entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung ebenfalls der Rat über die Annahme.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
keine