Vorlage - HIL/2021/190  

Betreff: Wahl der/des stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
15.02.2021 
25. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage - § 81, 105 NKomVG  
Hauptsatzung der Gemeine Hillerse  

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Beschlussvorschlag:

 

Zur/zum 2. stellvertretenden Bürgermeister/-in wird  

 

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gewählt.

 

 

Abstimmungsergebnis: _____________________________________

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten Vertreterinnen/Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschl. der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

In Abweichung der kommunalrechtlichen Regelungen (max. drei Stellvertreter) ist durch Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse die Zahl der Stellvertreter auf zwei festgelegt worden.

 

In seiner konstituierenden Sitzung am 02.11.2016 hat der Rat der Gemeinde Hillerse aus den Beigeordneten zwei Vertreter des Bürgermeisters gewählt.

Zum 1. stellvertretenden Bürgermeister wurde Herr Karsten Dürkop, zum 2. stellvertretenden Bürgermeister wurde Herr Dirk Asche-Baumgarten gewählt.

 

Herr Dirk Asche-Baumgarten hat sein Mandat im Rat der Gemeinde Hillerse am 01.02.2021 aufgegeben. Somit ist seit diesem Tag auch die Aufgabe des 2. stellvertretenden Bürgermeisters vakant. Der Rat hat deshalb eine/-n neue/-n 2. stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeister zu wählen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Hillerse vom 09.03.2017 erhält der/die stellvertretende Ratsvorsitzende eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 125,00 EUR.


Rechtsgrundlage:

§ 105 Absatz 4 i.V.m. § 81 Absatz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse

 

 

 

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Anlage/n:

Rechtsgrundlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage - § 81, 105 NKomVG (48 KB)      
Anlage 2 2 Hauptsatzung der Gemeine Hillerse (91 KB)      
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