Vorlage - MEI/2021/347-01  

Betreff: Sanierung Waldbad - gemäß § 182 (2) Nr. 1 NKomVG im Umlaufverfahren
hier: alternativer Förderantrag
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
23.02.2021 
26. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

1.) Dem Verfahren wird gemäß § 182 (2) Nr. 1 NKomVG zugestimmt. 

 

2.) Die Verwaltung stellt im Namen der Gemeinde Meinersen beim Niedersächsischen

 Ministerium für Umwelt den Antrag in das Förderprogramm „Investitionspakt zur

 Förderung von Sportstätten“ aufgenommen zu werden, um das Waldbad Meinersen zu

 sanieren. Der entsprechende Eigenanteil i.H.v. 145.000,00 € wird im Haushaltsplan

 2021 veranschlagt. Die Verwaltung wird beauftragt eine Lösung zu erarbeiten, die es

 ermöglicht, dass die Gemeinde Meinersen den Eigenanteil abschließend nicht allein

 tragen muss.

 

 

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Sachverhalt:

 

Das Waldbad Meinersen soll gemäß des Beschlusses der Samtgemeinde im nächsten Jahr saniert werden. Es sollen sowohl die Becken mit Edelstahl versehen als auch ein neues Kleinkindbecken installiert werden.

Die Baukosten werden auf 1.450.000,00 € geschätzt. Eine teilweise Gegenfinanzierung soll mit Hilfe des Förderprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Bundesprogramm) erreicht werden. Die Förderung kann 45% der Baukosten betragen.

Nun hat sich auf Landesebene eine Förderung des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ergeben. Das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ stellt die Möglichkeit in Aussicht eine Förderung i.H.v. 90% der förderfähigen Baukosten zu bekommen.

Die Antragstellung bereitet allerdings eine Schwierigkeit. Im Gegensatz zum Bundesförderprogramm kann beim Landesprogramm die Samtgemeinde Meinersen nicht als Antragsteller auftreten. Nur eine Gemeinde (z.B. Meinersen) kann einen Antrag stellen. Den Bau selbst kann hingegen die Samtgemeinde (Meinersen) durchführen. Diese erhält auch die Zuwendung. Den Eigenanteil i.H.v 10% der Baukosten verbleibt vorerst bei der Gemeinde.

In wie fern die Samtgemeinde oder auch die anderen Mitgliedsgemeinden die Gemeinde (Meinersen) im Nachgang um den Eigenanteil entlasten kann, muss gesondert beschlossen werden.

Unabhängig davon würde diese Vorgehensweise trotzdem die Gemeinde Meinersen entlasten:

 

 

 

 

 

Bundesförderung:

 

Gesamtkosten:

1.450.000,00 €

Förderung 45%:

- 652.500,00 €

Eigenanteil SG:

797.500,00 €

Anteil Umlage MEI:    

306.319,75 €

 

 

Landesförderung:

 

Gesamtkosten:

1.450.000,00 €

Förderung 90%:

- 1.305.000,00 €

Eigenanteil:

145.000,00 €

Anteil Umlage MEI:     (vorerst)

145.000,00 €

 

 

306.319,75 € - 145.000,00 € = 161.319,75 €.

 

Der finanzielle Vorteil für die Gemeinde Meinersen im Gegensatz zu der 45%igen Förderung der Samtgemeinde beträgt 161.319,75 €. Der Vorteil setzte sich aus der anteilig geringeren Kreditbelastung der Samtgemeinde, deren Zinsvorteil am Kapitalmarkt sowie einer geringeren Samtgemeindeumlage für den Bereich der Abschreibungen zusammen. Alleine dieser wird durch die höhere Zuwendung, mit dem Sonderposten zu 90% statt 45% der Abschreibung gedeckt.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

In den Haushalt 2021 der Gemeinde Meinersen sind 145.000€ Eigenanteil an der Förderung einzuplanen. Bei Abschluss einer Vereinbarung über die Erstattung wird dieser Betrag voraussichtlich wieder eingenommen werden können. Die Samtgemeindeumlage in den Folgejahren fällt geringer aus.

 

 

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Anlage/n:

keine

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