Vorlage - MUE/2021/321
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Beschlussvorschlag:
Zu den Flurstücken 10 und 108 sind keine zusätzlichen Zufahrten im Zuge der Straßenneubaumaßnahme neu herzustellen.
Sachverhalt:
Bei der vorläufigen Ermittlung der Anliegerbeiträge ist auffällig geworden, dass auf der östlichen Wegeseite des „Flettmarer Weges“ (Flurstücke 10 und 108 - siehe beigefügter Lageplan) Grundstücke vorhanden sind, welche durch einen trennenden Graben keine direkte Anbindung an den „Flettmarer Weg“ besitzen.
Für diese Grundstücke hat somit der „Flettmarer Weg“ keine direkte Erschließungsfunktion und die auf diese Grundstücke entfallenden Anliegerbeiträge können nicht erhoben werden; es sei denn, im Zuge der Straßenbaumaßnahme werden durch Erstellung von Grabenüberfahrten Zufahrten neu erstellt.
Für die betreffenden Anlieger gab es bislang keine Notwendigkeiten eine solche Zufahrt zu besitzen.
Aus wirtschaftlicher Sicht würde sich der Fall wie folgt darstellen:
Herstellungskosten der Grabenüberfahrten | ca. 5.000,00 € |
Planungskosten (wasserrechtliche Genehmigung) | ca. 2.000,00 € |
Summe | 7.000,00 € |
Dem stehen Einnahmen aus Anliegerbeiträgen nach Vorabermittlung gegenüber in Höhe von | 2.065,49 € |
Ergebnis = Zusatzkosten der Gemeinde Müden (Aller) | ca. 4.900,00 € |
Wenn keine Überfahrten erstellt werden „entgehen“ der Gemeinde Müden (Aller) Anliegerbeiträge in Höhe von | 2.065,49 € |
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Umsetzung des Projektes stehen Haushaltsmittel unter dem Kostenträger 5550000 Investitionsnummer I 052055501 zur Verfügung.
Die Herstellungskosten sind über einen Nutzungszeitraum von 25 Jahren mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 280,00 € (7.000,00€/25 Jahre) im Ergebnishaushalt abzuschreiben.
Die Einnahmen aus Anliegerbeiträge in Höhe von 2.065,49 € sind gleichfalls über den Nutzungszeitraum von 25 Jahren mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 82,62 € (2.065,49 €/25 Jahre) im Ergebnishaushalt abzuschreiben (Auflösung eines Sonderpostens).
Beteiligung Fachbereich 20 – Finanzen JA
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Wirtschaftsweg_Lageplan (468 KB) |