Vorlage - SGM/2021/425  

Betreff: Kommissarische Berufung der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Ettenbüttel
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
25.03.2021 
32. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Ausnahmegenehmigung  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Samtgemeinderat beschließt, Frau Nadine Wiedenroth kommissarisch für die Zeit vom 23.04.2021 bis zum 22.04.2023 zur stellvertretenden Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Ettenbüttel zu berufen.

 

 

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Sachverhalt:

Die kommissarische Berufung der bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Ettenbüttel, Nadine Wiedenroth, endet mit Ablauf des 22.04.2021. Frau Wiedenroth war es pandemiebedingt nicht möglich den geforderten Lehrgang „Gruppenführer II“ zu besuchen.

Frau Wiedenroth fehlen daher noch der geforderte Lehrgang „Gruppenführer II“ um das Amt der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin auszuführen. Der Landkreis Gifhorn hat dem Antrag, die kommissarische Berufung von Frau Wiedenroth zu verlängern, mit Schreiben vom 15.03.2021 zugestimmt. Die Verlängerung der kommissarischen Berufung beginnt mit Wirkung vom 23.04.2021 und endet mit Ablauf des 22.04.2023.

Nach erfolgreichem Bestehen der fehlenden Lehrgänge wird Frau Wiedenroth für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden.

 

Der Kreisbrandmeister wurde angehört.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine


 

 

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Anlage/n:

Ausnahmegenehmigung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ausnahmegenehmigung (265 KB)      
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