Vorlage - SGM/2021/463  

Betreff: Verlängerung der Förderung der Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
23.09.2021 
35. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Die Kindertagespflegepersonen erhalten seit 2018 einen jährlichen Zuschuss zur Qualitätssicherung und -entwicklung in Höhe von 100 € pro Betreuungsvertrag.

 

Das Projekt wird bis auf Weiteres fortgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

Den Kindertagespflegepersonen wird seit 2018 ein jährlicher Zuschuss in Form eines „Beitrages zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Kindertagespflege in der Samtgemeinde Meinersen“ gewährt. D. h. jede Kindertagespflegeperson erhält pro Betreuungsvertrag und pro Jahr zu den Stichtagen 01. März und 01. Oktober (Durchschnittliche Anzahl der Betreuungsverträge) einen Zuschuss in Höhe von 100 €.

 

Das Projekt „rderung der Kindertagespflege in der Samtgemeinde Meinersen“ sollte vorerst zeitlich auf 4 Jahre begrenzt werden. 2021 ist somit das bisher letzte Jahr. Zum Ende der Laufzeit sollte evaluiert werden, ob die Maßnahmen zum gewünschten Erfolg geführt haben. Das Ziel dieser Maßnahme war und ist es, die vorhandenen Betreuungsplätze stabil zu halten bzw. auszubauen. Die Bezuschussung pro Betreuungsvertrag stellt übrigens sicher, dass nur aktive Kindertagespflegepersonen entsprechend des Betreuungsaufwandes gefördert werden.

 

Da die zusätzliche Förderung der Kindertagespflege durch die Samtgemeinde Meinersen von den Kindertagespflegepersonen für sehr gut und als Anerkennung empfunden wird, sollte an diesem Projekt weiterhin festgehalten werden.

 

Die Haushaltsmittel in Höhe von 7.500 €r das Haushaltsjahr 2022 ff wurden bereits vorsorglich mit den Mittelanmeldungen 2022 beantragt. Die bisherigen Haushaltsansätze wurden von jährlich 12.500 € auf 7.500 € aufgrund von Erfahrungswerten der letzten Jahre verringert.

 

Bei dem Zuschuss pro Jahr/pro Kind handelt es sich um eine ergänzende rderung zur Finanzierung der Kindertagespflege durch den Landkreises Gifhorn.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es werden zum Haushalt 2022 2025 jeweils 7.500 € pro Jahr angemeldet.

 

 

 


Anlage/n:

 

Keine

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