Vorlage - MUE/2021/008  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
11.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_81_105  
Hauptsatzung Mueden 18.09.2013  

Beschlussvorschlag:

 

Zum/zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in wird

 

 

 

und zum/zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in wird

 

 

 

gewählt.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten Vertreterinnen/Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

Die Reihenfolge der Vertretung regelt die Hauptsatzung.

 

Rechtsgrundlage

§ 105 Absatz 4 i.V.m. § 81 Absatz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Müden (Aller)

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Müden (Aller) erhält der/die 1. stv. Bürgermeister/in sowie der/die 2. stv. Bürgermeister/in eine monatliche Aufwandsentschädigung.

 

 


Anlage/n:

 

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_81_105 (235 KB)      
Anlage 2 2 Hauptsatzung Mueden 18.09.2013 (310 KB)      
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