Vorlage - MUE/2021/008
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Beschlussvorschlag:
Zum/zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in wird
und zum/zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in wird
gewählt.
Sachverhalt:
Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten Vertreterinnen/Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
Die Reihenfolge der Vertretung regelt die Hauptsatzung.
Rechtsgrundlage
§ 105 Absatz 4 i.V.m. § 81 Absatz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Müden (Aller)
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Müden (Aller) erhält der/die 1. stv. Bürgermeister/in sowie der/die 2. stv. Bürgermeister/in eine monatliche Aufwandsentschädigung.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_81_105 (235 KB) | ||||
2 | Hauptsatzung Mueden 18.09.2013 (310 KB) |