Vorlage - HIL/2021/009  

Betreff: Bildung von Fachausschüssen nach § 71 NKomVG;
a) Bildung der Ausschüsse
b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze
c) Feststellung der Sitzverteilung
d) Benennung der Ausschussmitglieder
e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung
der Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
04.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71_74_75  
§§71, 75 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)  

Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

  • Haushaltsausschuss
  • Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
  • Kultur-, Sport- und Sozialausschuss

 

Zu b)

Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird wie bisher auf fünf festgesetzt. Die Zahl der Bürgervertreter/innen wird wie bisher auf drei festgesetzt.

 

Zu c)

Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie folgt festgestellt:

 

-Fraktion

=

Sitze

-Fraktion

=

Sitze

 

 

Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis _ : _.

 

Zu d)

Als Ausschussmitglieder werden benannt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Kultur-, Sport-  und Sozialausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Als Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder werden benannt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Kultur-, Sport- und Sozialausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu e)

Die Ausschussvorsitze werden von den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:

 

Fraktion/ Gruppe

Ausschuss

1. Zugriff

 

2. Zugriff

 

3. Zugriff

 

 

Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:

 

Ausschuss

Vorsitzende/r

Vertreter/in

Haushaltsausschuss

 

 

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

 

 

Kultur-,Sport- und Sozialschuss

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu a)

Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden.

 

Bisher gab es folgende Ausschüsse:

 

  • Haushaltsausschuss
  • Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
  • Kultur-, Sport- und Sozialausschuss

 

Zu b)

Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von fünf hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

 

Zu c)

Die Sitze eines jeden Ausschusses werden auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1,2,3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los (d´Hondt).

 

Aus dieser Berechnung ergibt sich bei fünf Ausschussmitgliedern folgende Verteilung

 

  • _________-Fraktion =  ________________ Sitze
  • _________-Fraktion = ________________ Sitze
  • _________-Fraktion = ________________ Sitze
  • _________-Fraktion = ________________ Sitze

 

 

 

Zu d)

Nach der unter Beschlussvorschlag c) erläuterten Sitzverteilung sind die entsprechenden Ausschusssitze zu verteilen.

 

Die Ratsfrauen und Ratsherren können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsfrauen und Ratsherren sein. Bisher waren im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss, im Kultur-, Sport- und Sozialschuss und im Haushaltsausschuss je drei Bürgervertreter/innen benannt.

 

Nachfolgende Bürgervertreter/innen waren als beratende Mitglieder bisher in Ausschüssen vertreten:

 

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Kultur-, Sport- und Sozialausschuss

Haushaltsausschus

Frau Kirsten Schrader

Herr Stefan Kalberlah

Herr Alexander Borchers

Herr Edwin Rampf

Herr Lars Dürkop

Frau Heidi Neuendorf

Herr Gerrit Homann

Herr Michael Hämpke

Herr Lothar Michels

 

 

Zu e)

Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet jeweils das Los, welches durch den Bürgermeister / die Bürgermeisterin gezogen wird. Die Zugriffsrechte sind demnach:

 

1._____________________

 

2. ____________________

 

3. ____________________

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71_74_75 (259 KB)      
Anlage 2 2 §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB)      
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