Vorlage - SGM/2021/003  

Betreff: Beschlussfassung über die vorläufige Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
18.11.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_69 (1)  
Geschäftsordnung Samtgemeinde 08.12.2015  

Beschlussvorschlag:

 

Die bisherige Geschäftsordnung in der vorgelegten Fassung wird unter Streichung

des § 21 Abs. (2) beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der Samtgemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Die Streichung des § 21 Abs. (2) ist notwendig, da den Ratsmitgliedern kein iPad mehr zur Verfügung gestellt wurde. Dieser Beschluss wurde am 25.03.2021 im Samtgemeinderat gefasst.

 

Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Dauer der Wahlperiode. Zur Durchführung der konstituierenden Sitzung muss aufgrund der o.g. Bestimmungen diese Geschäftsordnung weiterhin Gültigkeit behalten. In Kürze wird eine geänderte Geschäftsordnung nach entsprechender Ausarbeitung zu beschließen sein.

 

Rechtsgrundlage

§ 69 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Geschäftsordnung der Samtgemeinde Meinersen vom 08.12.2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_69 (1) (215 KB)      
Anlage 2 2 Geschäftsordnung Samtgemeinde 08.12.2015 (251 KB)      
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