Vorlage - SGM/2021/004  

Betreff: Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen im Rat der Samtgemeinde
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
18.11.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage  

Sachverhalt:

Es wird festgestellt, dass sich der Rat der Samtgemeinde Meinersen aus folgenden Fraktionen bzw. Gruppen zusammensetzt:

 

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

 

Mindestens zwei Samtgemeinderatsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

 

Gemäß § 57 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 18 Abs. 5 der Geschäftsordnung haben die Fraktionen oder Gruppen des Samtgemeinderates ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie ihre Mitglieder dem Samtgemeinderatsvorsitzenden schriftlich anzuzeigen und dabei ihre/ihren Vorsitzende/n anzugeben. Der Samtgemeinderat nimmt die Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis.

 

Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung.

 

Rechtsgrundlage

§ 57 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 18 der Geschäftsordnung

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage (90 KB)      
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