Vorlage - SGM/2021/005  

Betreff: Wahl der/des Samtgemeinderatsvorsitzenden; Festlegung der Anzahl der Vertreter/innen und Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters gemäß § 61 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
18.11.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_61  

Beschlussvorschlag:

a) Zum/zur Samtgemeinderatsvorsitzenden wird gewählt:

 

 

 

b) Die/der Samtgemeinderatsvorsitzende wird von einer/einem stellvertretenden  Samtgemeinderatsvorsitzenden vertreten.

 

c)  Als Vertreter/in des/der Samtgemeinderatsvorsitzenden wird gewählt:

 

 

 


Sachverhalt:

 

Nach der Verpflichtung der Abgeordneten wählt der Samtgemeinderat aus der Mitte der Abgeordneten den/die Samtgemeinderatsvorsitzende/n für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahl wird vom ältesten Anwesenden und hierzu bereiten Mitgliedes geleitet. Der Samtgemeinderat beschließt ferner über die Anzahl der Vertreter/innen des/der Samtgemeinderatsvorsitzenden.

 

Rechtsgrundlage

§ 61 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_61 (120 KB)      
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