Vorlage - SGM/2021/005
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Beschlussvorschlag:
a) Zum/zur Samtgemeinderatsvorsitzenden wird gewählt:
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b) Die/der Samtgemeinderatsvorsitzende wird von einer/einem stellvertretenden Samtgemeinderatsvorsitzenden vertreten.
c) Als Vertreter/in des/der Samtgemeinderatsvorsitzenden wird gewählt:
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Sachverhalt:
Nach der Verpflichtung der Abgeordneten wählt der Samtgemeinderat aus der Mitte der Abgeordneten den/die Samtgemeinderatsvorsitzende/n für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahl wird vom ältesten Anwesenden und hierzu bereiten Mitgliedes geleitet. Der Samtgemeinderat beschließt ferner über die Anzahl der Vertreter/innen des/der Samtgemeinderatsvorsitzenden.
Rechtsgrundlage
§ 61 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_61 (120 KB) |