Vorlage - SGM/2021/006
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Beschlussvorschlag:
a) Die Zahl der Beigeordneten wird für die Dauer der Wahlperiode um zwei Beigeordnete
auf acht Beigeordnete erhöht.
b) Die Verteilung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie
folgt festgestellt:
-Fraktion | = | Sitze |
-Fraktion | = | Sitze |
-Fraktion | = | Sitze |
-Fraktion | = | Sitze |
c) Als Beigeordnete werden benannt:
-Fraktion | Vertreter/in |
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-Fraktion | Vertreter/in |
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-Fraktion | Vertreter/in |
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-Fraktion | Vertreter/in |
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d) Die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses wird wie folgt festgestellt:
Mitglied | Vertreter/in |
Samtgemeindebürgermeisterin
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Erster Samtgemeinderat Ralf Heuer |
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Sachverhalt:
Zu a)
Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden und Samtgemeinden mit nicht mehr als 26 bis 36 Samtgemeinderatsmitgliedern 6 Beigeordnete. Gemäß § 74 Abs. 2 NKomVG kann der Samtgemeinderat für die Dauer der Wahlperiode, wie auch bereits in der vorherigen Wahlperiode geschehen, beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.
Zu b)
Die Bildung des Samtgemeindeausschusses erfolgt in der ersten Sitzung des Samtgemeinderates nach den Vorschriften über die Bildung der Ratsausschüsse gemäß § 75 i.V.m. § 71 NKomVG. Die Sitze der Beigeordneten werden nach dem d´Hondtschen Verfahren auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt.
Hiernach stehen der Fraktion: _________________________________________________
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Sitze im Samtgemeindeausschuss zu.
Die Samtgemeindebürgermeisterin gehört dem Samtgemeindeausschuss mit Stimmrecht kraft Gesetzes an.
Der Erste Samtgemeinderat gehört dem Samtgemeindeausschuss mit beratender Stimme an.
Zu c)
In der ersten Sitzung des Samtgemeinderates bestimmen die Samtgemeinderatsmitglieder aus ihrer Mitte die Beigeordneten. Für jedes Ausschussmitglied ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen.
Zu d)
Die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses ist durch Beschluss festzustellen.
Rechtsgrundlage:
§§ 7, 74, 75 i.V.m. § 71 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Je Beigeordnete/r wird aufgrund der derzeitig gültigen Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Meinersen eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_71_74_75 (259 KB) | ||||
2 | §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB) |