Vorlage - SGM/2021/006  

Betreff: Bildung des Samtgemeindeausschusses gemäß §§ 74, 75 NKomVG
a) Beschluss über die Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten
b) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Ausschusssitze
c) Benennung der Beigeordneten und der Stellvertreter/innen durch die Fraktionen und Gruppen
d) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
18.11.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71_74_75  
§§71, 75 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

 

a) Die Zahl der Beigeordneten wird für die Dauer der Wahlperiode um zwei Beigeordnete

    auf acht Beigeordnete erhöht.

 

b) Die Verteilung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie

    folgt festgestellt:

 

-Fraktion

=

Sitze

-Fraktion

=

Sitze

-Fraktion

=

Sitze

-Fraktion

=

Sitze

 

c) Als Beigeordnete werden benannt:

 

-Fraktion

Vertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

-Fraktion

Vertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

-Fraktion

Vertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

-Fraktion

Vertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

d) Die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses wird wie folgt festgestellt:

 

Mitglied

Vertreter/in

Samtgemeindebürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erster Samtgemeinderat

Ralf Heuer

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu a)

Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden und Samtgemeinden mit nicht mehr als 26 bis 36 Samtgemeinderatsmitgliedern 6 Beigeordnete. Gemäß § 74 Abs. 2 NKomVG kann der Samtgemeinderat für die Dauer der Wahlperiode, wie auch bereits in der vorherigen Wahlperiode geschehen, beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.

 

Zu b)

Die Bildung des Samtgemeindeausschusses erfolgt in der ersten Sitzung des Samtgemeinderates nach den Vorschriften über die Bildung der Ratsausschüsse gemäß § 75 i.V.m. § 71 NKomVG. Die Sitze der Beigeordneten werden nach dem d´Hondtschen Verfahren auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt.

 

Hiernach stehen der Fraktion: _________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

Sitze im Samtgemeindeausschuss zu.

 

Die Samtgemeindebürgermeisterin gehört dem Samtgemeindeausschuss mit Stimmrecht kraft Gesetzes an.

 

Der Erste Samtgemeinderat gehört dem Samtgemeindeausschuss mit beratender Stimme an.

 

Zu c)

In der ersten Sitzung des Samtgemeinderates bestimmen die Samtgemeinderatsmitglieder aus ihrer Mitte die Beigeordneten. Für jedes Ausschussmitglied ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen.

 

Zu d)

Die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses ist durch Beschluss festzustellen.

Rechtsgrundlage:

 

§§ 7, 74, 75 i.V.m. § 71 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Je Beigeordnete/r wird aufgrund der derzeitig gültigen Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Meinersen eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

 

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71_74_75 (259 KB)      
Anlage 2 2 §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB)      
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