Vorlage - SGM/2021/007  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Samtgemeindebürgermeisterinnen bzw. der stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
18.11.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_81_105  
Auszug aus der Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen  
§81 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

 

Zum/zur 1. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister/in wird

 

 

 

zum/zur 2. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister/in wird

 

 

 

und zum/zur 3. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister/in wird

 

 

 

gewählt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Samtgemeinderat wählt in seiner 1. Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Samtgemeindebürgermeisterin, die sie bei der repräsentativen Vertretung der Samtgemeinde, bei der Einberufung des Samtgemeinderates und des Samtgemeindeausschusses einschl. der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Samtgemeindeausschusses und der Verpflichtung der Abgeordneten sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

Gemäß § 8 der Hauptsatzung wurde die Wahl von drei Vertreterinnen bzw. Vertretern festgelegt. Bei Änderungen der Anzahl der Stellvertreter ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

 

Die Reihenfolge der Vertretung regelt ebenfalls die Hauptsatzung.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 81 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 8 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

Beteiligung von Kinder und Jugendlichen

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragte

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Je stellvertretende/r Samtgemeindebürgermeister/in wird aufgrund der derzeitigen Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_81_105 (235 KB)      
Anlage 2 2 Auszug aus der Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen (6 KB)      
Anlage 3 3 §81 Neufassung NKomVG (127 KB)      
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