Vorlage - SGM/2021/007
|
|
Beschlussvorschlag:
Zum/zur 1. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister/in wird
|
zum/zur 2. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister/in wird
|
und zum/zur 3. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister/in wird
|
gewählt.
Sachverhalt:
Der Samtgemeinderat wählt in seiner 1. Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Samtgemeindebürgermeisterin, die sie bei der repräsentativen Vertretung der Samtgemeinde, bei der Einberufung des Samtgemeinderates und des Samtgemeindeausschusses einschl. der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Samtgemeindeausschusses und der Verpflichtung der Abgeordneten sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
Gemäß § 8 der Hauptsatzung wurde die Wahl von drei Vertreterinnen bzw. Vertretern festgelegt. Bei Änderungen der Anzahl der Stellvertreter ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Die Reihenfolge der Vertretung regelt ebenfalls die Hauptsatzung.
Rechtsgrundlagen:
§ 81 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 8 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: | |
Beteiligung von Kinder und Jugendlichen | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragte | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Je stellvertretende/r Samtgemeindebürgermeister/in wird aufgrund der derzeitigen Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_81_105 (235 KB) | ||||
2 | Auszug aus der Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen (6 KB) | ||||
3 | §81 Neufassung NKomVG (127 KB) |