Vorlage - SGM/2021/008
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Beschlussvorschlag:
Zu a)
Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Samtgemeinderates werden folgende Ausschüsse gebildet:
- Haushaltsausschuss
- Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- Feuerschutzausschuss
- Schulausschuss
- Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration
Zu b)
Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird auf neun festgesetzt.
Die Zahl der Bürgervertreter/innen, beratenden oder sonstigen Mitglieder wird wie folgt festgesetzt:
Ausschuss | Anzahl |
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | 3 und 1 Vertreter der Friedhöfe |
Feuerschutzausschuss | 3 Vertreter |
Schulausschuss | 1 Lehrervertreter 1 Abwesenheitsvertreter für Lehrervertreter 1 Elternvertreter 1 Abwesenheitsvertreter für Elternvertreter 1 Schülervertreter 1 Abwesenheitsvertreter für Schülervertreter |
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration | 1 Vertreter der Jugendfeuerwehren 1 Vertreter der Kirchengemeinden 1 Vertreter der Sportvereine 1 Vertreter der Jugendarbeit 1 Vertreter des Gesamtelternrates der Kita‘s und je 1 Vertreter der Betriebsträger der Kita’s (DRK/Kirche) |
Zu c)
Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie folgt festgestellt:
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis _______.
Zu d)
Die Besetzung der Ausschüsse wird wie folgt festgestellt:
Haushaltsausschuss | Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Feuerschutzausschuss
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Schulausschuss | Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration
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Bürgervertreter / beratende Mitglieder
Haushaltsausschuss | Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Feuerschutzausschuss |
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Schulausschuss | Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration
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Zu e)
Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:
Fraktion / Gruppe | Ausschuss |
1. Zugriff |
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2. Zugriff |
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3. Zugriff |
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4. Zugriff |
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5. Zugriff |
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Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:
Ausschuss | Vorsitz | Vertretung |
Haushaltsauschuss |
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss |
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Feuerschutzausschuss |
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Schulausschuss |
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Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration |
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Sachverhalt:
Zu a)
Aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Samtgemeinderates beratende Ausschüsse gebildet werden. Die fachorientierte Ausschussbildung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Bisher gab es folgende Ausschüsse: Haushaltsausschuss, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Feuerschutzausschuss, Schulausschuss und Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration.
Zu b)
Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von neun hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
Zu c)
Die Sitze eines jeden Ausschusses werden auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1,2,3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los (d´Hondt).
Aus dieser Berechnung ergibt sich bei neun Ausschussmitgliedern folgende Verteilung
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
Zu d)
Nach der unter Beschlussvorschlag c) erläuterten Sitzverteilung sind die entsprechenden Ausschusssitze zu verteilen.
Bei der Ausschussbildung sind für den Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Sonderregelungen zu beachten:
Kreisangehörige Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 5000, die die Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen und die eine entsprechende Vereinbarung mit den Landkreisen als Träger der Jugendhilfe abgeschlossen haben, müssen regelmäßig einen Jugendausschuss (hier: Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration) bilden. Für diese Ausschussbildung ist die sogenannte Frauenquote (die Hälfte der stimmberechtigten Samtgemeinderatsmitglieder bzw. deren Vertreter sollen Frauen sein) anzuwenden.
Zusätzlich können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen werden, die kein Stimmrecht besitzen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Mitglieder des Samtgemeinderates sein. Die Anzahl der beratenden Mitglieder wird vom Rat im Rahmen der Vorgaben des § 71 Abs. 7 NKomVG festgelegt.
Für den Schulausschuss greifen nach dem Nds. Schulgesetz spezielle Regelungen, wonach vorgeschrieben ist, dass dem Ausschuss mindestens ein Lehrervertreter, ein Elternvertreter und ein Schülervertreter anzugehören haben. Von dieser Mindestregelung ist dahingehend abgewichen worden, dass für den/die Lehrer-/Schüler-/Elternvertreter/in ein/eine Abwesenheitsvertreter/in bestimmt wird.
Die vorliegenden Benennungen werden in der Sitzung vorgestellt.
Spezielle Regelungen bestehen ebenfalls für den Jugendausschuss (hier: Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration) nach dem Jugendhilfegesetz, wonach in diesem Ausschuss beratende Mitglieder aus dem Bereich der freien Jugendpflege zu berufen sind. Als beratende Mitglieder waren bisher 1 Vertreter der Jugendfeuerwehren, 1 Vertreter der Kirchengemeinden, 1 Vertreter der Sportvereine, 1 Vertreter der Jugendarbeit, 1 Vertreter des Gesamtelternrates der Kita´s und je 1 Vertreter der Betriebsträger der Kindertagesstätten (DRK/Kirche) benannt worden. Die vorliegenden Benennungen werden in der Sitzung vorgestellt.
Bisher waren folgende Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder in folgenden Ausschüssen vertreten:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Feuerschutzausschuss | Schulausschuss | Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration | |
Sven Ebert | Sven Jürgen Mayer | Owen Evans Schülervertreter | Jan Walter Vertreter der Feuerwehren | |
N.N. | Gerald Bergling | Jule Niebuhr stv. Schüler-vertreterin | Andreas Tschaffler, Gesamtelternrats-vertreter | |
N.N. | Matthias-Klaus Luttmann | Martina Meyhöfer Elternvertreterin | Mareike Tiedt, stv. Gesamtelternrats-vertreterin | |
N.N. | André Eckstein | Andrea Rutsch Lehrervertreterin | Karin Single Vertreterin des Trägers DRK | |
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| Timo Volksdorf stv. Elternvertreter als Abwesenheits- vertreter | Michaela Herrmann, Vertreterin der Kirchengemeinde | |
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| Melanie Schumacher Stv. Lehrervertreterin | Joana Steding, Vertreterin der Jugendarbeit | |
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| Christine Hartmann, Vertreterin des Trägers Kirche | |
Zu e)
Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren.
Die Zugriffsrechte sind demnach: ____________________________________________
Die Fraktionen/Gruppen benennen in der o.g. Zugriffsreihenfolge die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen und bestimmen die Vorsitze aus der Mitte der Ausschussmitglieder.
Rechtsgrundlage:
§§ 71 - 73 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG),
§§ 3, 13 Abs. 2 AGKJHG
§ 110 Nds. Schulgesetz
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: | |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_71_72_73 (731 KB) | ||||
2 | AG_KJHG (180 KB) | ||||
3 | NSchG_110 (167 KB) | ||||
4 | §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB) |