Vorlage - SGM/2021/008  

Betreff: Bildung von Fachausschüssen gemäß § 71 NKomVG
a) Festlegung der Ausschüsse
b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze
c) Feststellung der Sitzverteilung
d) Benennung der Ausschussmitglieder
e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der
Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter/innen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
18.11.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71_72_73  
AG_KJHG  
NSchG_110  
§§71, 75 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)

Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Samtgemeinderates werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

  • Haushaltsausschuss
  • Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • Feuerschutzausschuss
  • Schulausschuss
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration

 

Zu b)

Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird auf neun festgesetzt.

 

Die Zahl der Bürgervertreter/innen, beratenden oder sonstigen Mitglieder wird wie folgt festgesetzt:

 

Ausschuss

Anzahl

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

3 und 1 Vertreter der Friedhöfe

Feuerschutzausschuss

3 Vertreter

Schulausschuss

1 Lehrervertreter

1 Abwesenheitsvertreter für Lehrervertreter

1 Elternvertreter

1 Abwesenheitsvertreter für Elternvertreter

1 Schülervertreter

1 Abwesenheitsvertreter für Schülervertreter

 


Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration

1 Vertreter der Jugendfeuerwehren

1 Vertreter der Kirchengemeinden

1 Vertreter der Sportvereine

1 Vertreter der Jugendarbeit

1 Vertreter des Gesamtelternrates der Kitas

und je

1 Vertreter der Betriebsträger der Kitas

(DRK/Kirche)

 

Zu c)

Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie folgt festgestellt:

 

  • _________-Fraktion =  ________________ Sitze
  • _________-Fraktion = ________________ Sitze
  • _________-Fraktion = ________________ Sitze
  • _________-Fraktion = ________________ Sitze

 

Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis _______.

 

Zu d)

Die Besetzung der Ausschüsse wird wie folgt festgestellt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Feuerschutzausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulausschuss

Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


rgervertreter / beratende Mitglieder

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Feuerschutzausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulausschuss

Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu e)

Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:

 

Fraktion / Gruppe

Ausschuss

1. Zugriff

 

2. Zugriff

 

3. Zugriff

 

4. Zugriff

 

5. Zugriff

 

 

 

Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:

 

Ausschuss

Vorsitz

Vertretung

Haushaltsauschuss

 

 

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

 

 

Feuerschutzausschuss

 

 

Schulausschuss

 

 

Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu a)

Aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Samtgemeinderates beratende Ausschüsse gebildet werden. Die fachorientierte Ausschussbildung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Bisher gab es folgende Ausschüsse: Haushaltsausschuss, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Feuerschutzausschuss, Schulausschuss und Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration.  

 


Zu b)

Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von neun hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

 

Zu c)

Die Sitze eines jeden Ausschusses werden auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der chstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1,2,3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los (d´Hondt).

 

Aus dieser Berechnung ergibt sich bei neun Ausschussmitgliedern folgende Verteilung

 

  • _________-Fraktion =  ________________ Sitze
  • _________-Fraktion = ________________ Sitze
  • _________-Fraktion = ________________ Sitze
  • _________-Fraktion = ________________ Sitze

 

 

 

Zu d)

Nach der unter Beschlussvorschlag c) erläuterten Sitzverteilung sind die entsprechenden Ausschusssitze zu verteilen.

 

Bei der Ausschussbildung sind für den Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Sonderregelungen zu beachten:

 

Kreisangehörige Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 5000, die die Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen und die eine entsprechende Vereinbarung mit den Landkreisen als Träger der Jugendhilfe abgeschlossen haben, müssen regelmäßig einen Jugendausschuss (hier: Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration) bilden. Für diese Ausschussbildung ist die sogenannte Frauenquote (die Hälfte der stimmberechtigten Samtgemeinderatsmitglieder bzw. deren Vertreter sollen Frauen sein) anzuwenden.

 

Zusätzlich können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen werden, die kein Stimmrecht besitzen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Mitglieder des Samtgemeinderates sein. Die Anzahl der beratenden Mitglieder wird vom Rat im Rahmen der Vorgaben des § 71 Abs. 7 NKomVG festgelegt.

 

r den Schulausschuss greifen nach dem Nds. Schulgesetz spezielle Regelungen, wonach vorgeschrieben ist, dass dem Ausschuss mindestens ein Lehrervertreter, ein Elternvertreter und ein Schülervertreter anzugehören haben. Von dieser Mindestregelung ist dahingehend abgewichen worden, dass für den/die Lehrer-/Schüler-/Elternvertreter/in ein/eine Abwesenheitsvertreter/in bestimmt wird.

 

Die vorliegenden Benennungen werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Spezielle Regelungen bestehen ebenfalls für den Jugendausschuss (hier: Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration) nach dem Jugendhilfegesetz, wonach in diesem Ausschuss beratende Mitglieder aus dem Bereich der freien Jugendpflege zu berufen sind. Als beratende Mitglieder waren bisher 1 Vertreter der Jugendfeuerwehren, 1 Vertreter der Kirchengemeinden, 1 Vertreter der Sportvereine, 1 Vertreter der Jugendarbeit, 1 Vertreter des Gesamtelternrates der Kita´s und je 1 Vertreter der Betriebsträger der Kindertagesstätten (DRK/Kirche) benannt worden. Die vorliegenden Benennungen werden in der Sitzung vorgestellt.

 


Bisher waren folgende Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder in folgenden Ausschüssen vertreten: 

 

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Feuerschutzausschuss

Schulausschuss

Ausschussr Familie, Senioren, Soziales und Integration

Sven Ebert

Sven Jürgen Mayer

Owen Evans

Schülervertreter

Jan Walter

Vertreter der Feuerwehren

N.N.

Gerald Bergling

Jule Niebuhr

stv. Schüler-vertreterin

Andreas Tschaffler, Gesamtelternrats-vertreter

N.N.

Matthias-Klaus Luttmann

Martina Meyhöfer

Elternvertreterin

Mareike Tiedt, stv. Gesamtelternrats-vertreterin

N.N.
Vertreter der Friedhöfe

André Eckstein

Andrea Rutsch

Lehrervertreterin

Karin Single

Vertreterin des

Trägers DRK

 

 

Timo Volksdorf

stv. Elternvertreter

als Abwesenheits-

vertreter

Michaela Herrmann, Vertreterin der Kirchengemeinde

 

 

Melanie Schumacher

Stv. Lehrervertreterin

Joana Steding, Vertreterin der Jugendarbeit

 

 

 

Christine Hartmann,

Vertreterin des Trägers Kirche

 

 

Zu e)

Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren.

 

Die Zugriffsrechte sind demnach: ____________________________________________

 

Die Fraktionen/Gruppen benennen in der o.g. Zugriffsreihenfolge die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen und bestimmen die Vorsitze aus der Mitte der Ausschussmitglieder.

 

 

Rechtsgrundlage:

§§ 71 - 73 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG),

§§ 3, 13 Abs. 2 AGKJHG

§ 110 Nds. Schulgesetz

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates

NEIN

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71_72_73 (731 KB)      
Anlage 2 2 AG_KJHG (180 KB)      
Anlage 3 3 NSchG_110 (167 KB)      
Anlage 4 4 §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB)      
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