Vorlage - MEI/2011/001  

Betreff: Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - HaBezüglich:
HIL/2011/001
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Anhörung
04.11.2011 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen - Konstituierende Sitzung zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 2011_001  

Sachverhalt:

 

a)

Die bei der Kommunalwahl am 11. September 2011 gewählten Ratsmitglieder werden durch den bisherigen Bürgermeister über ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG belehrt.

 

b)

Der bisherige Bürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder gemäß § 103 NKomVG i.V.m.
§ 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu achten.

           

 

Bei der Gemeindewahl am 11. September 2011 haben die folgenden Bewerberinnen/ Bewerber eine ausreichende Zahl an Stimmen erhalten und haben durch ihre Erklärung einen Sitz im Rat der Gemeinde Meinersen angenommen:

 

Für die CDU

Für die SPD

Für die GRÜNE

Niebuhr, Ernst-August

Solkan, Uwe

Daver, Pesi

Hoske, Dietmar

Voiges, Wilfried

Hoffmann, Hans-Joachim

Beutner, Heinrich

Hanusch, Manfred

Erdmann-Serec, Marianne

Walkhoff, Rienelt

Athanasiadis-Gudaras, Erifili

 

Voges, Walter

Kruck, Jürgen

 

Spanuth, Thomas

Wrede, Hans-Henning

 

Gottschalk, Hans

Paetzold, Frank

 

Wolf, Rainer

Wrede, Mathias

 

Niebuhr, Karl-Heinrich

 

 

Ahrens, Henrik

 

 

Preuß, Anette

 

 

Seffer, Ingrid

 

 

 

Zu a)

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wird, ist gem. § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Diese Belehrung ist gem. § 54 Abs. 3 NKomVG auch für Ratsmitglieder vorgeschrieben.

 

Die Belehrung ist vom bisherigen Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf die nachstehenden Pflichten:

 

-   Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

-   Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

-   Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Zu b)  

Verpflichtung

Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder von dem bisherigen Bürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten (§ 60 NKomVG).

 

Die Verpflichtung kann durch Handschlag erfolgen.

 

Hinweis:              Herr Mathias Wrede ist als Ersatzbewerber Liste für Frau Katja Schacht

                            nachgerückt, da diese die Wahl nicht angenommen hat.

 

Rechtsgrundlage

§§ 40, 41, 42, 43 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 54 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 103 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage 2011_001 (18 KB)      
Stammbaum:
HIL/2011/001   Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
MUE/2011/001   Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
MEI/2011/001   Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
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