Vorlage - SGM/2021/009  

Betreff: Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Nr. 37 "Oberaller";
hier: Nennung von zwei Mitgliedern und deren Vertreter
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
18.11.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71_74_75  
Satzung_UHV_Oberaller  
§§71, 75 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

r die Wahl zum Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Nr. 37 „Oberaller“ werden für die Dauer der Wahlperiode vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 benannt:

 

 

als Mitglied

als Vertretung

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Samtgemeinde Meinersen ist Mitglied im Unterhaltungsverband Nr. 37 „Oberaller“. Das Einzugsgebiet dieses Verbandes umfasst im Bereich der Samtgemeinde Meinersen Teile der Gemeinde Müden (Aller) in Größe von 2.822 ha, Leiferde in Größe von 1.870 ha und Meinersen in Größe von 112 ha. Aus diesem Bereich sind zwei Vertreter/innen sowie deren persönliche Vertreter für die Wahl in den Verbandsausschuss zu benennen.

 

 

Zurzeit wird die Samtgemeinde vertreten durch Herrn Kai Krüger (Vertreter: Pesi Daver) und Herrn Ingo Ahlers (Vertreter: Werner von Grünhagen).

 

 

 

Rechtsgrundlage

§ 71 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 8 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Nr. 37 „Oberaller“ in der zurzeit gültigen Fassung

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71_74_75 (259 KB)      
Anlage 2 2 Satzung_UHV_Oberaller (623 KB)      
Anlage 3 3 §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB)      
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