Vorlage - SGM/2021/009
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Beschlussvorschlag:
Für die Wahl zum Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Nr. 37 „Oberaller“ werden für die Dauer der Wahlperiode vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 benannt:
als Mitglied | als Vertretung |
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Sachverhalt:
Die Samtgemeinde Meinersen ist Mitglied im Unterhaltungsverband Nr. 37 „Oberaller“. Das Einzugsgebiet dieses Verbandes umfasst im Bereich der Samtgemeinde Meinersen Teile der Gemeinde Müden (Aller) in Größe von 2.822 ha, Leiferde in Größe von 1.870 ha und Meinersen in Größe von 112 ha. Aus diesem Bereich sind zwei Vertreter/innen sowie deren persönliche Vertreter für die Wahl in den Verbandsausschuss zu benennen.
Zurzeit wird die Samtgemeinde vertreten durch Herrn Kai Krüger (Vertreter: Pesi Daver) und Herrn Ingo Ahlers (Vertreter: Werner von Grünhagen).
Rechtsgrundlage
§ 71 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 8 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Nr. 37 „Oberaller“ in der zurzeit gültigen Fassung
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: | |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_71_74_75 (259 KB) | ||||
2 | Satzung_UHV_Oberaller (623 KB) | ||||
3 | §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB) |