Vorlage - SGM/2021/010
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Beschlussvorschlag:
Als Vertreter/in in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Nr. 42 „Fuhse-Aue-Erse“ werden für die Dauer der Wahlperiode des Samtgemeinderates benannt:
als Mitglied | als Vertretung |
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Sachverhalt:
Als Mitglied im Unterhaltungsverband Nr. 42 „Fuhse-Aue-Erse“ ist die Samtgemeinde mit einer Vertreterin/einem Vertreter in die Verbandsversammlung vertreten. Diese/Dieser kann durch einen persönlich zu benennenden Vertreter vertreten werden.
Zurzeit nimmt Herr Pesi Daver diese Aufgabe wahr (Vertreter ist Wilfried Voiges).
Rechtsgrundlage
§ 71 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Satzung des Unterhaltungsverbandes „Fuhse-Aue-Erse“ in der zurzeit gültigen Fassung
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: | |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung UHV FAE (3109 KB) | ||||
2 | NKomVG_71_74_75 (259 KB) | ||||
3 | §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB) |