Vorlage - SGM/2021/012  

Betreff: Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbands Nr. 39 "Oker";
hier: Nennung eines Ausschussmitgliedes und einer/eines
Vertreterin/Vertreters
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
18.11.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
Satzung_Unterhaltungsverband_Nr_39_Oker  
NKomVG_71_74_75  
§§71, 75 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

 

r die Wahl zum Verbandsausschuss des Unterhaltungsverband Nr. 39 „Oker“ werden für die Dauer der Wahlperiode vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 benannt:

 

 

als Mitglied

als Vertretung

 

 

 

 

 

benannt.

 


Sachverhalt:

 

Als Mitglied im Unterhaltungsverband Nr. 39 „Oker“ hat die Samtgemeinde eine/einen Vertreter/in für die Wahl in den Verbandsausschuss zu benennen. Neben der/dem Vertreter/in im Verbandsausschuss ist ein persönlicher Vertreter/eine persönliche Vertreterin des Ausschussmitgliedes zu benennen.

 

Bisher waren Herr Heinrich Beutner (Vertreter: Herr Detlef Tanke) benannt.

 

Die Amtszeit im Verbandsausschussuft gemäß § 15 der Satzung für die Dauer von 5 Jahren.

 

 

Rechtsgrundlage

§ 71 Abs. 6 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Satzung Unterhaltungsverband Oker in der zurzeit gültigen Fassung

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates

NEIN

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung_Unterhaltungsverband_Nr_39_Oker (629 KB)      
Anlage 2 2 NKomVG_71_74_75 (259 KB)      
Anlage 3 3 §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB)      
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