Vorlage - SGM/2021/012
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Beschlussvorschlag:
Für die Wahl zum Verbandsausschuss des Unterhaltungsverband Nr. 39 „Oker“ werden für die Dauer der Wahlperiode vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 benannt:
als Mitglied | als Vertretung |
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benannt.
Sachverhalt:
Als Mitglied im Unterhaltungsverband Nr. 39 „Oker“ hat die Samtgemeinde eine/einen Vertreter/in für die Wahl in den Verbandsausschuss zu benennen. Neben der/dem Vertreter/in im Verbandsausschuss ist ein persönlicher Vertreter/eine persönliche Vertreterin des Ausschussmitgliedes zu benennen.
Bisher waren Herr Heinrich Beutner (Vertreter: Herr Detlef Tanke) benannt.
Die Amtszeit im Verbandsausschuss läuft gemäß § 15 der Satzung für die Dauer von 5 Jahren.
Rechtsgrundlage
§ 71 Abs. 6 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Satzung Unterhaltungsverband Oker in der zurzeit gültigen Fassung
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: | |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung_Unterhaltungsverband_Nr_39_Oker (629 KB) | ||||
2 | NKomVG_71_74_75 (259 KB) | ||||
3 | §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB) |