Vorlage - SGM/2021/013  

Betreff: Vertretung der Samtgemeinde Meinersen beim Wasserverband Gifhorn
a) Vorschlag für die Wahl eines Vorstandsmitgliedes / stv. Vorstandsmitgliedes
b) Nennung von drei Delegierten und Feststellung der Reihenfolge des
Stimmrechts
c) Vorschlag für die Wahl einer Schaubeauftragten/eines Schaubeauftragten
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
18.11.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71_74_75  
Satzung Wasserverband Gifhorn  
§§71, 75 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

 

a)   r die Wahl als Beisitzer im Vorstand beim Wasserverband Gifhorn werden für die

      Dauer der Wahlperiode vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 benannt:

 

Beisitzer/in

Vertreter/in

Samtgemeindebürgermeisterin

Karin Single

 

 

b)   Die Samtgemeinde Meinersen benennt folgende Delegierte zur Verbandsversammlung

      und legt die Reihenfolge des Stimmrechts wie folgt fest:

 

Delegierte/Delegierter

1.

2.

3.

 

c)   r die Wahl als Schaubeauftragte/r werden für die Dauer der Wahlperiode vom

      01.01.2022 bis 31.12.2026 benannt:

 

Schaubeauftrage/r

Vertreter/in

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu a)  

Die Verbandsversammlung wählt nach § 9 Ziffer 3 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes die Mitglieder des Vorstandes und deren Vertreter. Zurzeit ist Herr Samtgemeindebürgermeister Eckhard Montzka Vorstandsmitglied, sein Vertreter ist Herr Horst Schiesgeries. Jedes Mitglied hat gem. § 12 Abs. 1 der Verbandssatzung das Vorschlagsrecht für eine/n von der Verbandsversammlung zu wählende/n Beisitzer/in und deren persönliche/n Stellvertreter/in. Diese Personen sind der Verbandsversammlung kurzfristig vorzuschlagen. Gemäß § 11 Abs. 1 (2) der Verbandssatzung soll gewährleistet sein, dass der Beisitzer oder sein Vertreter Bediensteter des Mitgliedes ist.

 

Die Wahlzeit beginnt am 01.01.2022 und endet am 31.12.2026.

 

Zu b)  

Als Mitglied hat die Samtgemeinde Meinersen nach § 8 Abs. 2 drei Delegierte zu benennen und die Reihenfolge des Stimmrechts festzulegen, da es nur einheitlich ausgeübt werden kann. Bisher waren benannt: Herr Timm Bußmann, Herr Pesi Daver und Herr Thomas Böker.

 

Zu c)  

Nach § 6 Abs. 2 wird auf Vorschlag der Samtgemeinde Meinersen von der Verbandsversammlung je Mitglied ein/eine Schaubeauftragte/r berufen. Bisher war dies Herr Kai Krüger (Vertreter: Herr Werner von Grünhagen)

 

Rechtsgrundlage

§ 71 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 6, 8, 9 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Wasserverband Gifhorn“

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates

NEIN

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71_74_75 (259 KB)      
Anlage 2 2 Satzung Wasserverband Gifhorn (549 KB)      
Anlage 3 3 §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB)      
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