Vorlage - SGM/2021/013
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Beschlussvorschlag:
a) Für die Wahl als Beisitzer im Vorstand beim Wasserverband Gifhorn werden für die
Dauer der Wahlperiode vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 benannt:
Beisitzer/in | Vertreter/in |
Samtgemeindebürgermeisterin Karin Single |
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b) Die Samtgemeinde Meinersen benennt folgende Delegierte zur Verbandsversammlung
und legt die Reihenfolge des Stimmrechts wie folgt fest:
Delegierte/Delegierter |
1. |
2. |
3. |
c) Für die Wahl als Schaubeauftragte/r werden für die Dauer der Wahlperiode vom
01.01.2022 bis 31.12.2026 benannt:
Schaubeauftrage/r | Vertreter/in |
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Sachverhalt:
Zu a)
Die Verbandsversammlung wählt nach § 9 Ziffer 3 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes die Mitglieder des Vorstandes und deren Vertreter. Zurzeit ist Herr Samtgemeindebürgermeister Eckhard Montzka Vorstandsmitglied, sein Vertreter ist Herr Horst Schiesgeries. Jedes Mitglied hat gem. § 12 Abs. 1 der Verbandssatzung das Vorschlagsrecht für eine/n von der Verbandsversammlung zu wählende/n Beisitzer/in und deren persönliche/n Stellvertreter/in. Diese Personen sind der Verbandsversammlung kurzfristig vorzuschlagen. Gemäß § 11 Abs. 1 (2) der Verbandssatzung soll gewährleistet sein, dass der Beisitzer oder sein Vertreter Bediensteter des Mitgliedes ist.
Die Wahlzeit beginnt am 01.01.2022 und endet am 31.12.2026.
Zu b)
Als Mitglied hat die Samtgemeinde Meinersen nach § 8 Abs. 2 drei Delegierte zu benennen und die Reihenfolge des Stimmrechts festzulegen, da es nur einheitlich ausgeübt werden kann. Bisher waren benannt: Herr Timm Bußmann, Herr Pesi Daver und Herr Thomas Böker.
Zu c)
Nach § 6 Abs. 2 wird auf Vorschlag der Samtgemeinde Meinersen von der Verbandsversammlung je Mitglied ein/eine Schaubeauftragte/r berufen. Bisher war dies Herr Kai Krüger (Vertreter: Herr Werner von Grünhagen)
Rechtsgrundlage
§ 71 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 6, 8, 9 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Wasserverband Gifhorn“
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: | |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_71_74_75 (259 KB) | ||||
2 | Satzung Wasserverband Gifhorn (549 KB) | ||||
3 | §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB) |