Vorlage - SGM/2021/015
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Beschlussvorschlag:
Als Mitglied im Vorstand des Vereins „Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V.“ wird für die Dauer der Wahlperiode die Samtgemeinde Meinersen durch
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vertreten.
Sachverhalt:
Gemäß § 11 der Satzung des Vereins „Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V.“ kann die Samtgemeinde Meinersen ein Mitglied in den Vorstand des Vereins benennen. Bisheriges Mitglied im Vorstand des Vereins war Frau Rienelt Walkhoff.
Rechtsgrundlage
§ 11 der Satzung des Vereins „Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V.“ in der derzeit gültigen Fassung
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen NEIN
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten NEIN
Beteiligung des Seniorenbeirates NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Künstlerhaus e.V. (102 KB) |