Vorlage - SGM/2021/016
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Beschlussvorschlag:
Als Vertreter neben der Samtgemeindebürgermeisterin im Hauptarbeitskreis des Kreisverbandes Gifhorn des NSGB (Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund) wird
benannt.
Sachverhalt:
Der/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamte (Samtgemeindebürgermeister/in) ist nach der Geschäftsordnung des Kreisverbandes Gifhorn des NSGB Mitglied kraft Amtes.
Es wird vorgeschlagen, als Vertreter/in neben der Samtgemeindebürgermeisterin im Hauptarbeitskreis einen der stellv. Samtgemeindebürgermeister/innen zu berufen.
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung des NSGB-Kreisverbandes Gifhorn
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: | |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Keine