Vorlage - HIL/2020/176-01
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Beschlussvorschlag:
1) Auf der Parkfläche „Im Sande“ wird eine Normalladesäule mit zwei Ladepunkten errichtet.
2) Es werden 2022 Mittel von 13.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge soll deutschlandweit ausgebaut werden. Dafür hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Förderung von bis zu 80 % für die erstmalige Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zur Verfügung gestellt. Neben der Ladesäule (max. 8.000 € Zuwendung) ist auch der Netzanschluss (max. 2.000 € Zuwendung) förderfähig.
Die Gesamtkosten für die Errichtung einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten inkl. Netzanschluss belaufen sich auf 18.000 €.
Die Gemeinde Hillerse hat bereits eine Förderzusage vom Bund mit der Maximalfördersumme von 10.000 € erhalten. Der Eigenanteil der Gemeinde beläuft sich somit auf 8.000 €.
Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2022.
Der Betrieb der Säulen würde über ein Betreibermodell erfolgen. Demnach könnten nach Inbetriebnahme der Ladesäule Folgekosten von 250 €/Jahr (netto) entstehen (Beispiel LSW bei Abnahme unter 5.000 kWh/Jahr).
Die Errichtung von Zweirad-Ladestationen ist im Förderprogramm nicht vorgesehen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Zu dem bereits vorhandenen Investitionsansatz von 5.000 € werden 13.000 € überplanmäßig für die Errichtung einer Ladesäule im Finanzhaushalt 2022 zur Verfügung gestellt. Die Ladesäule wird über 10 Jahre mit 1.800 € pro Jahr abgeschrieben.
Die Förderung von 10.000 € wird im Jahr 2023 im Finanzhaushalt bereitgestellt und jährlich mit 1.000 € aufgelöst.
Die Folgeaufwendungen belaufen sich in den Folgejahren zunächst auf 250,00 € (netto).
Überplanmäßige Ausgabe | JA |
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan (255 KB) |
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