Vorlage - MUE/2021/349  

Betreff: Vorranggebiet Windenergie in Müden (Aller)
hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages sowie eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
27.10.2021 
29. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Planunterlagen  
Städtebaulicher Vertrag Windpark  
Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021  
Auszug BGBl vom 26.07.2021  

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Sdtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Müden (Aller) und der Windpark Müden/Aller GmbH aus Gerstenbüttel wird geschlossen.

 

2. Der Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021 zwischen der Gemeinde Müden (Aller) und der Windpark Müden/Aller GmbH aus Gerstenbüttel wird geschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 (RROP) für den Großraum Braunschweig „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ ist mit öffentlicher Bekanntgabe der Genehmigungserteilung am 02.05.2020 in Kraft getreten. Darin ist ein Vorranggebiet für Windenergie(anlagen) nördlich der bebauten Ortslage von Müden (Aller) mit einer Größe von ca. 315 ha festgesetzt (siehe Planunterlagen).

 

Im Übrigen wird auf die Homepage des Regionalverbandes Großraum Braunschweig verwiesen:

 

https://www.regionalverband-braunschweig.de/wind/

 

Mit Wegfall der Hubschraubertiefflugstrecke der Bundeswehr, die bisher eine Ausweisung von Windenergieanlagen in diesem Vorranggebiet sehr stark einschränkte, ist der Vorhabenträger (hier: Windpark Müden/Aller GmbH) an die Verwaltung herangetreten. Ziel war eine generelle Abstimmung in Bezug auf die Maßgaben eines solchen Vorranggebiets unter Beachtung der gegebenen Bestandsgrößen wie Abstände nach dem RROP, Veränderungssperre vom 31.07.2021r den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windenergiepark Müden (Aller)“, (freiwillige) finanzielle Beteiligung der Gemeinde Müden (Aller) nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2021) u.a.

 

Dahingehend sollen die ausgearbeiteten Präferenzen durch einen Städtebaulichen Vertag und durch einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021 gesichert werden.

 

Städtebaulicher Vertrag

 

Die näheren Einzelheiten zur

 

  • Vergrößerung des Mindestabstands zur Siedlung Langenklint auf 750 m statt 500 m

 

  • Deckelung der Gesamthöhe der zu errichtenden Windenergieanlagen auf ca. 180 m

 

  • Beleuchtung der zu errichtenden Windenergieanlagen

 

sind dem Sdtebaulichen Vertrag zu entnehmen, der dieser Vorlage beigefügt ist.    

 

Der anliegende Sdtebauliche Vertrag wurde durch das Rechtsanwaltsbüro Appelhagen aus Braunschweig ausgearbeitet sowie mit dem Vorhabenträger vorabgestimmt, so dass dieser Vertrag unterschriftsreif ist. 

 

Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1  i.V.m. Abs. 2 EEG 2021, der mithin den ehemaligen § 36k EEG ersetzt, „rfen den Gemeinden, die von der Errichtung der Windenergieanlage betroffen sind, Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge vom Betreiber der Windenergieanlage (an Land) angeboten werden“. Eine solche Vereinbarung bedarf gemäß § 6 Abs. 4 EEG 2021 der Schriftform.

 

Die näheren Einzelheiten sind dem Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021 zu entnehmen, der dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Bei dem anliegenden Vertrag handelt es sich um den (ausgefüllten) Mustervertrag für kommunale Teilhabe nach EEG herausgegeben durch den Deutschen Städte- und Gemeindebund. Mithin ist dieser Vertrag unterschriftsreif. 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit Errichtung von Windenergieanlagen ist mit Mehreinnahmen gemäß den Maßgaben des § 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 EEG 2021 zu rechnen.

 

 


Anlage/n:

Planunterlagen

Städtebaulicher Vertrag

Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021

Auszug BGBl vom 26.07.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planunterlagen (2579 KB)      
Anlage 4 2 Städtebaulicher Vertrag Windpark (171 KB)      
Anlage 2 3 Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021 (267 KB)      
Anlage 3 4 Auszug BGBl vom 26.07.2021 (660 KB)      
Stammbaum:
MUE/2021/349   Vorranggebiet Windenergie in Müden (Aller) hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages sowie eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MUE/2021/349-01   Vorranggebiet Windenergie in Müden (Aller) hier: 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 28.10.2021   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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