Vorlage - MEI/2021/015
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Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Meinersen wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Gem. § 81 Abs. 2 Satz 1 NKomVG wird der Bürgermeister / die Bürgermeisterin durch bis zu drei Stellvertreter/-innen vertreten. Bisher wurden gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Meinersen zwei stellvertretende Bürgermeister/-innen gewählt. Diese werden nun auf die gemäß NKomVG zulässige Höchstzahl von drei erhöht.
Der § 5 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde Meinersen wird wie folgt neu gefasst:
Der/die Bürgermeister(in) wird beim Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss sowie in den Fällen des § 81 Abs. 2 Satz 1 NKomVG durch drei gleichberechtigte stellvertretende(n) Bürgermeister(in) vertreten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Beteiligung des Seniorenbeirates: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Entwurf – 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf 1. Änderung der Hauptsatzung (129 KB) |