Vorlage - SGM/2021/026-01  

Betreff: Erneuerung und Erweiterung der Sireneninfrastruktur der Bevölkerungswarnung in der Samtgemeinde Meinersen
hier: Außerplanmäßige Ausgabe -gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG im Umlaufverfahren -

Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung Samtgemeinderat Meinersen im Umlaufverfahren gem. § 182 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Zuwendungsbescheid  
Anlage zum Förderantrag Sirenen_SG Meinersen v2  

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Dem Verfahren nach § 182 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG (Umlaufbeschluss) wird zugestimmt.

 

2. Im Rahmen des Förderprogramms „Sonderförderungsprogramm des Bundes zur Verbesserung der Warnstrukturen in den Ländern“ werden 38 motorbetriebene Sirenen zu elektronischen Sirenen umgerüstet und 9 weitere elektronische Sirenen im Gebiet der Samtgemeinde Meinersen neu aufgestellt. Die bereits vorhandene elektronische Sirene wird mit einem neuen Steuergerät ausgerüstet.

 

3. Haushaltsmittel in Höhe von 850.000,00 EUR sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

4. Die Deckung erfolgt durch die Einzahlungen aus der Förderung und mit dem verbleibenden Betrag aus den nicht im Haushalt 2021 benötigten Mitteln für das Feuerwehrhaus Flettmar.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Sireneninfrastruktur der Samtgemeinde Meinersen besteht aus 39 Sirenen, darunter 38 motorbetriebene E57-Sirenen und eine elektronische Sirene. Es sollen 9 weitere Sirenen neu errichtet werden.

 

r die Umrüstung zu elektronischen Sirenen, bzw. für die Neuerrichtung von elektronischen Sirenen, gibt es ein Sonderförderungsprogramm des Bundes zur Verbesserung der Warnstrukturen in den Ländern. Die Samtgemeinde Meinersen hat einen entsprechenden Förderantrag mit allen o.g. Sirenen über den Landkreis Gifhorn an das Niedersächsische Landesamt für Brand-und Katastrophenschutz (NLBK) gestellt. Der Zuwendungsbescheid (siehe Anlage) ist am 10.12.2021 beim Landkreis Gifhorn eingegangen und wurde am 20.12.2021 an die Samtgemeinde Meinersen übermittelt, die Fördersumme beträgt 816.450,00 EUR. Die Umrüstung und die Neuerrichtung der Sirenen muss bis zum 31.12.2022 durchgeführt sein, die Verwendungsnachweise müssen bis zum 31.03.2023 beim NLBK vorliegen.

 

Es ist durch die Erfahrung der vergangenen Jahre von einer 90 prozentigen Deckung durch die Fördermittel auszugehen.

 

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Umrüstung und Neuerrichtung von elektronischen Sirenen sind Haushaltsmittel in Höhe von 850.000,00 EUR außerplanmäßig erforderlich.

 

Die Deckung erfolgt aus der Investitionsnummer I012012609 Neubau Feuerwehrhaus Flettmar, Haushaltsausgaberest 2020.

 

Vom NLBK sind 816.450,00 EUR Fördermittel zu erwarten. Diese Mittel stehen als Deckung zur Verfügung.

 

Die eventuellen Mehrkosten sind von der Samtgemeinde Meinersen selbst zu tragen.

 

Die Umrüstung und Neuerrichtung führt zu einer Erhöhung des jährlichen Abschreibungsaufwands im Ergebnishaushalt der jeweiligen Sirenen.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

 NEIN

Außerplanmäßige Ausgabe

JA

 


Anlage/n:

Zuwendungsbescheid

Anlage zum Förderantrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuwendungsbescheid (5169 KB)      
Anlage 2 2 Anlage zum Förderantrag Sirenen_SG Meinersen v2 (16 KB)      
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