Vorlage - MUE/2022/031
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Beschlussvorschlag:
Der noch freie Platz als Bürgervertreter der CDU wird durch Herrn Norman Weiss besetzt.
Sachverhalt:
Gemäß des § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) kann der Rat beschließen, dass neben Abgeordneten andere Personen Mitglieder der Ausschüsse nach Absatz 1 werden können. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Abgeordnete sein. Abgeordnete in diesem Sinne sind gewählte Ratsfrauen bzw. Ratsherren.
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 11.11.2021 ist mit Beschluss des Rates zur Vorlage MUE/2021/009 festgelegt worden, dass die Anzahl der Mitglieder (=Ratsfrauen/Ratsherren) in den Ausschüssen auf sieben festgesetzt wird. Die Zahl der Bürger-vertreter/innen wird durch den o. g. Beschluss vom 11.11.2021 auf drei festgesetzt. Die Verteilung der Bürgervertreter/innen errechnet sich im Verhältnis 2:1 der damaligen Fraktionen bzw. Gruppen der CDU bzw. SPD/Grüne.
In der Sitzung des Gemeinderates am 11.11.2021 wurden bisher erst zwei Bürgervertreter/innen für den Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschusses (KSF) benannt.
Somit ist ein Platz als Bürgervertreter bisher unbesetzt.
Gemäß des Verhältnisses 2:1 steht der unbesetzte Platz der Gruppe der CDU zu.
Die Besetzung des Platzes als Bürgervertreter durch Herrn Norman Weiss wurde am 04.01.2022 durch die CDU Fraktion beantragt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rechtsgrundlage (250 KB) |