Vorlage - SGM/2022/033
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat stellt den Sitzverlust für das Mitglied des Samtgemeinderates der Samtgemeinde, Herrn Uwe Baumgarten, gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG.
Sachverhalt:
Herr Baumgarten hat mit Schreiben vom 17.01.2022 mitgeteilt, dass er sein Mandat im Samtgemeinderat mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Dies führt zum Sitzverlust gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG. Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Samtgemeinderat festzustellen, ob die Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegt.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage