Vorlage - MUE/2017/082-03
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Beschlussvorschlag:
Die Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rübekamp“ erhält die Bezeichnung
„Rübekamp“.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Rübekamp“ wurde am 30.11.2021 im Amtsblatt für den Landkreis Gifhorn veröffentlicht und ist damit rechtsverbindlich.
Für die Vermarktung der Baugrundstücke und Vergabe von Hausnummern ist es erforderlich, einen Straßennamen zu vergeben.
Es wird empfohlen, die Straße – wie auch den Bebauungsplan - „Rübekamp“ zu nennen. Als Anlage beigefügt ist der Bebauungsplan und ein Teilungsentwurf.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Bebauungsplan
Teilungsentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rübekamp_Bebauungsplan (540 KB) | ||||
2 | Rübekamp_Teilungsentwurf (784 KB) |
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