Vorlage - MEI/2022/046  

Betreff: Wohnbaugebiet "Im Felde IV" in Seershausen
hier: Zustimmung zur Bauplatzeinteilung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20-23 20 00/42
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
24.03.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
3. Teilungsentwurf  

Beschlussvorschlag:

 

Dem 3. Teilungsentwurf des Vermessungsbüros Erdmann aus Gifhorn zur Bildung der Bauplätze im neuen Wohnbaugebiet in Seershausen wird zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

 

Da der Wasserverband Gifhorn die Hausanschlüsse für den Schmutzwasserkanal bereits im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zur Ersterschließung auf den Bauplätzen platziert, wird von dortiger Stelle ein frühzeitiger endgültiger Aufteilungsplan der Baugrundstücke verlangt. Insofern ist der vorzeitige Beschluss über den vorliegenden Teilungsentwurf zwingend erforderlich.

 

Wie die lfd. Nr. 3 der Teilungsentwürfe belegt, wurde die Einteilung der Bauplätze seitens der Verwaltung mehrfach geändert. Von den zunächst 11 eingeplanten Bauplätzen, sind mittlerweile nur noch 8 Plätze verblieben.

 

Zum einen wurde auf der Westseite des Baugebiets und im Bereich des Baukelroder Weges von der UNB / Landkreis Gifhorn die Ausweisung einer privaten Grünfläche gefordert, die im Eigentum der Gemeinde verbleiben soll. Nach der Begründung zum Bebauungsplan ist diese vorhandene Baum- Strauchhecke zur Erhaltung des Lebensraumes des Pirols einzuzäunen.

Durch diese Festsetzung hat die Gemeinde nicht nur Nettobaulandfläche zur Vermarktung verloren (rd. 1.661 qm und 204 qm), sondern die Einteilung der Bauplätze wurde erheblich erschwert.

 

Zum anderen muss die Mindestgrundstücksgröße bei einer Bebauung mit einem Einzelhaus nach Ziffer 1.1 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bei 700 qm liegen. Die Erfahrungen bei der Vermarktung des Baugebietes in Päse haben gezeigt, dass zunächst vorrangig nur die großen Bauplätze von den Interessenten ausgewählt wurden. Die kleineren Plätze konnten erst mit einer zweiten Ausschreibung vergeben werden.

Insofern wurden vom Fachbereich Finanzen bei der Festlegung der Bauplatzgrößen auch nur Grundstücke mit einer Fläche von 800 qm und darüber hinaus gebildet.

 

 

 

Zudem ist zu berücksichtigen, dass Grenzen der Bauplätze aufgrund der später zu errichtenden Einfriedungenglichst gradlinig und nicht mit Winkeln angelegt werden sollten.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der vorgelegte Aufteilungsplan siehe Anlage - ausgewogen.

 

Zu beachten ist sicherlich, dass die Kaufinteressenten bei großen Grundstücken auch einen Kaufpreis in beachtlicher Höhe zu entrichten haben. Hierzu ein Beispiel: Bei einer Grundstücksgröße von rd. 953 qm und einem angenommenen Verkaufspreis i.H.v. 120,00 €/qm errechnet sich ein Kaufpreis von 114.360,00 €.

 

Aufgrund der vorliegenden Interessentenliste mit insgesamt 606 Bewerbern (Stand: 11.02.2022) erscheint eine vollständige Vermarktung der Bauplätze auch mit diesen Grundstücksgrößen durchaus umsetzbar zu sein.

 

Zur Erschließung des südlich gelegenen Bauplatzes Nr. 5 wurde ein Privatweg mit Bildung eines eigenen Flurstücks in Breite von rd. 5,00 m eingeplant. Falls auf den benachbarten Grundstücken Nr. 4 und 6 die Errichtung von Doppelhäusern vorgesehen ist, wird dieser Weg an diese 3 Bewerber (Nr. 4 bis 6) zu gleichen Miteigentumsanteilen veräert.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Diese Beschlussvorlage dient zunächst ausschließlich der Einteilung der einzelnen Bauplätze im Rahmen der bevorstehenden öffentlichen Ausschreibung.

 


Anlage/n:

3. Teilungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Teilungsentwurf (149 KB)      
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