Vorlage - SGM/2022/056  

Betreff: Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Meinersen;
hier: Anpassung der Beitragsstaffel zum 01.08.2022
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:50-13 07
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Anhörung
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
15.03.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Beitragsstaffel ab 01 08 2022  

Sachverhalt:

 

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2002 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Verwaltung jeweils zum 01.08. (Beginn des Kitajahres) die Elternbeiträge um den jeweiligen Verbraucherpreisindex für Deutschland anpasst. Als Berechnungsgröße ist hierbei der durchschnittliche Preisindex des Vorjahres zugrunde zu legen. Sollte der Preisindex unterhalb von 1 % liegen, wird keine Anpassung der Elternbeiträge im betreffenden Kitajahr vorgenommen.

 

Der durchschnittliche Verbraucherpreisindex für Deutschland beträgt für das Jahr 2021 3,1 %. Eine Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen ist daher um 3,1 % zum 01.08.2022 vorzunehmen.

 

Als Anlage ist dieser Mitteilungsvorlage die Beitragsstaffel ab 01.08.2022 beigefügt.

 

Zum 01.08.2018 wurde die neue Beitragsfreiheit für ab Dreijährige in Kindertagessstätten eingeführt. Die o. g. Elternbeiträge sind daher nur von den Eltern der unter Dreijährigen Kindern zu zahlen. Weiterhin sind die Beträge für die Projekt- und Schnupperkinder sowie für die Schulkindbetreuung anzupassen.

 

Die Pauschale, die über die 8 h Beitragsfreiheit hinausgeht und von den Eltern der Kindergartenkinder zu zahlen ist, wird ebenfalls angepasst.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Elternbeiträge werden von den einzelnen Trägern (Deutsches Rotes Kreuz, ev.-luth. Kindertagesstättenverband Gifhorn) vereinnahmt. Mehreinnahmen (3,1 %) wirken sich somit positiv auf den zu erwartenden Defizitausgleich aus.

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Beitragsstaffel ab 01.08.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beitragsstaffel ab 01 08 2022 (214 KB)      
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