Vorlage - SGM/2022/057  

Betreff: Abgabe von Ko-Finanzierungserklärungen im Rahmen der RL Ausstattung für die Betriebsträger Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Gifhorn e. V, Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Gifhorn, Waldkindergarten Meinersen "Die Heidebären" e. V.
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
15.03.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

  1. Den Ko-Finanzierungen für die Betriebsträger Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Gifhorn e.V. (35.000,00 €), Ev.-Luth. Kindertagesstättenverband Gifhorn (4.000,00 €) sowie Waldkindergarten Meinersen „Die Heidebären“ e.V. (1.000,00 €) wird zugestimmt.

 

  1. Die Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,00 € werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

 

Am 09.02.2022 wurde nach sehr kurzer Vorab-Ankündigung des Landes Niedersachsen die RL Ausstattung veröffentlicht. Nach dieser Richtlinie gewährt das Land Zuwendungen für Maßnahmen, die die Ausstattung der Innen- und Außenbereiche von Kindertagesstätten für eine kindgerechte, frühkindliche Lern- und Bildungsprozesse anregende (auch inklusive) Bildung und Betreuung von Kindern verbessern. Weiterhin können auch personalgerechte Raumgestaltungen und Ausstattungen einschließlich der Anschaffung digitaler Ausstattungsgegenstände für die pädagogische Arbeit mit Kindern im Alter bis zur Einschulung gefördert werden.

 

Die Zuwendungen erhalten dabei die Träger von Kindertagesstätten in Niedersachsen, für deren Kindertagesstätten finanzielle Leistungen nach den §§ 24 29 I NKitaG gewährt werden. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 vollständig umgesetzt sein; beantragt werden können die Zuwendungen seit dem 15.02.2022 bei der NBank. Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Die Verwendungsnachweise sind von den Betriebsträgern bis zum 31.03.2023 vorzulegen.

 

Pro Gruppe können 10.000 € in der Förderung nach der RL Ausstattung beantragt werden. Pro Einrichtung, die in der Förderung berücksichtigt werden soll, müssen 5.000 € verplant werden.


 

Seitens der o.g. Betriebsträger wurde eine Beteiligung an dem Förderverfahren für sinnvoll und notwendig erachtet. Dieser Auffassung hat sich die Samtgemeinde Meinersen angeschlossen, da das Hauptaugenmerk der Betriebsträger im Bereich der Ausstattung von Außengeländen und Innenräumen lag. Hier besteht auch bei der Samtgemeinde Meinersen in den nächsten Jahren ein hoher Bedarf an Ersatzbeschaffungen von Gruppenrauminventar (vgl. Vorlage zur Haushaltsplanung SGM/2021/019-04). Über eine Förderung könnten 90% dieser Ersatzbeschaffungen refinanziert werden, sodass die Kofinanzierungen seitens der SG Meinersen in Höhe von 40.000 € die Investitionsausgaben in den nächsten Jahren reduzieren dürften.

 

Der Betriebsträger Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Gifhorn e.V. hat die Förderung für 35 Gruppen in Kitas der SG Meinersen beantragt und benötigt bei einer möglichen Fördersumme von 350.000,00 € eine Kofinanzierungszusage von 10 %, jedoch höchstens 35.000,00 €.

Der Betriebsträger Ev.-Luth. Kindertagesstättenverband Gifhorn hat die Förderung für 4 Gruppen in der Kita St. Viti Hillerse beantragt und benötigt bei einer möglichen Fördersumme von 40.000,00 € eine Kofinanzierungszusage von 10 %, jedoch höchstens 4.000,00 €.

Der Betriebsträger Waldkindergarten Meinersen „Die Heidebären“ e.V. hat die Förderung für eine Gruppe beantragt und benötigt bei einer möglichen Fördersumme von 10.000,00 € eine Kofinanzierungszusage von 10 %, jedoch höchstens 1.000,00 €.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Sollte eine Förderung der Betriebsträger in der vorgenannten Höhe erfolgen, fallen außerplanmäßige Kosten in Höhe von bis zu 40.000,00 € an. Hierfür kann als Deckungsvorschlag ein HH-Rest unter der I-Nr. I01 21 24305 Mobile Lüftungsanlagen APL dienen.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Außerplanmäßige Ausgabe

JA

 


Anlage/n:

 

Keine

Nach oben springen