Vorlage - MUE/2022/037  

Betreff: Wohnbaugebiet "Rübekamp" in Flettmar
hier: Zustimmung zur Bauplatzeinteilung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20-23 20 00/51
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
29.03.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
2. Teilungsentwurf  

Beschlussvorschlag:

 

Dem 2. Teilungsentwurf des Vermessungsbüros Erdmann aus Gifhorn zur Bildung der Bauplätze im neuen Wohnbaugebiet in Flettmar wird zugestimmt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Da der Wasserverband Gifhorn die Hausanschlüsse für den Schmutzwasserkanal bereits im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zur Ersterschließung auf den Bauplätzen platziert, wird von dortiger Stelle ein frühzeitiger endgültiger Aufteilungsplan der Baugrundstücke verlangt. Insofern ist der vorzeitige Beschluss über den vorliegenden Teilungsentwurf zwingend erforderlich.

 

Nach Ziffer 1. der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes beträgt die Mindestgrundstücksgröße bei Einzelhäusern 600 qm, für Doppelhäuser je Doppelhaushälfte 300 qm und für Reihenhäuser je 250 qm.

 

Bei diesem Teilungsentwurf stehen insgesamt 27 Bauplätze zur Verfügung. Um allen Anforderungen und Wünschen der zukünftigen Käufer gerecht zu werden, variieren die Grundstücksgrößen zwischen 630 und 1.059 qm.

Aus Sicht der Verwaltung ist der vorgelegte Aufteilungsplan siehe Anlage - ausgewogen.

 

Zudem ist zu berücksichtigen, dass Grenzen der Bauplätze aufgrund der später zu errichtenden Einfriedungen möglichst gradlinig und nicht mit Winkeln angelegt werden sollten.

 

Ebenfalls zu beachten ist sicherlich, dass die Kaufinteressenten bei großen Grundstücken auch einen Kaufpreis in beachtlicher Höhe zu entrichten haben. Hierzu ein Beispiel: Bei einer Grundstücksgröße von rd. 970 qm und einem angenommenen Verkaufspreis i.H.v. 95,00 €/qm errechnet sich ein Kaufpreis von 92.150,00 €.

 

Aufgrund der vorliegenden Interessentenliste mit insgesamt 320 Bewerbern (Stand: 21.02.2022) erscheint eine vollständige Vermarktung der Bauplätze auch mit diesen Grundstücksgrößen durchaus umsetzbar zu sein.

 

 

Die zur Ermittlung des Verkaufspreises notwendige städtebauliche Kalkulation mit Gegenüberstellung der zu erzielenden Einzahlungen und der anfallenden Auszahlungen muss seitens der Verwaltung ausgearbeitet werden. Hierzu müssen allerdings noch umfangreiche Kostenberechnungen erstellt werden.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Beschlussvorlage zur Festlegung des Verkaufspreises und der Vergabekriterien zur Verteilung der Bauplätze im Rahmen des nächsten Sitzungslaufes beschlossen werden kann.

 

Zur Erschließung und Vermarktung des Wohnbaugebietes „bekamp“ in Flettmar ergibt sich aus heutiger Sicht folgender vorläufiger Zeitplan:

 

  • Rechtskraft Bebauungsplan (30.11.2021) - liegt vor
  • Abstimmungsgespräche zur Erschließung und Durchführung

des Ausschreibungsverfahrens mit den beteiligten Ver- und

Entsorgungsträgern rz/April 2022

  • Beginn der Erschließung Mai/Juni 2022
  • Beginn der Vermarktung Juli 2022
  • Bauende und somit baureife Bauplätze Ende 2022
  • Vermessung mit Versteinung der Bauplätze mit anschließender

Übernahme der Bauplätze ins Liegenschaftskataster des

Katasteramtes Gifhorn und des Grundbuchamtes Gifhorn Februar 2023

  • Abschluss der ersten Grundstückskaufverträge rz 2023.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Diese Beschlussvorlage dient zunächst ausschließlich der Einteilung der einzelnen Bauplätze im Rahmen der bevorstehenden öffentlichen Ausschreibung.

 


Anlage/n:

2. Teilungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Teilungsentwurf (781 KB)      
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