Vorlage - SGM/2022/065  

Betreff: Hilfe für Geflüchtete;
hier: Bereitstellung von weiteren Soforthilfen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

a) Subventionierung Mittagsverpflegung

Die Subventionierung der Mittagsverpflegung findet auch für die Flüchtlingskinder aus der Ukraine, die die Schulen in der Samtgemeinde Meinersen besuchen, Anwendung.

 

b) Unterstützung bei der Beschaffung von Lehrmitteln

Die Samtgemeinde Meinersen unterstützt die geflüchteten Schulkinder aus der Ukraine bei der Anschaffung von Lehrmitteln, sobald die Absicht erkennbar ist, dass diese mit ihren Erziehungsberechtigten eine Schule in der Samtgemeinde Meinersen dauerhaft besuchen werden.

Hierfür stellt die Samtgemeinde einen Betrag in Höhe von 15.000 € zur Verfügung. Diese Regelung gilt vorerst bis 31.08.2022 bzw. bis zur Ausschöpfung des o.g. Betrages

c) Biometrische Passbilder

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Meinersen biometrische Passbilder erstellen lassen. Die Kosten werden von der Samtgemeinde getragen. Von einer Wiedereinnahme der Kosten wird abgesehen.

 

d) Willkommenspakete für Geflüchtete

In Kooperation mit dem Verein „Aktiv für Menschen“ und der Initiative „Ukrainehilfe Aller-Oker“ sollen sogenannte „Willkommenspakete“r Geflüchtete, die in der Samtgemeinde ihren längerfristigen Aufenthalt planen, ausgegeben werden. Die Samtgemeinde unterstützt bei der Finanzierung der Pakete mit bis zu 5.000 Euro. Der VereinAktiv für Menschen“ stellt spätestens zum 04.10.2022 für den Zeitraum vom 01.03.2022 bis 31.08.2022 eine Rechnung aus, aus der die Mittelverwendung hervorgeht.

 

e) Unterstützung von Sprachlernangeboten

Die Durchführung von niedrigschwelligen Sprachlernangebote für Geflüchtete in der Samtgemeinde Meinersen wird im Rahmen der finanziellen und organisatorischen glichkeiten durch die Schaffung der Rahmenbedingungen unterstützt.


 

 

 


Sachverhalt:

 

a) Subventionierung Mittagsverpflegung

Seit dem Jahr 2008 hat die Samtgemeinde Meinersen eine „rtefallregelung“ eingeführt, um auch Schülerinnen und Schülern, deren Familien kurzfristig in Notlagen geraten und keine Leistungen gem. SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB XII (Sozialhilfe) bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ein kostenloses Mittagsessen zu ermöglichen. Für die korrekte Abwicklung der schulinternen Subventionierungen wird durch eine Lehrkraft, einen Sozialarbeiter/eine Sozialarbeiterin bzw. eine Ganztagskoordinatorin sowie eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter der Mensa gemeinsam entschieden, welche Kinder in diese Gruppe fallen. Hierfür stehen eine Handlungsanleitung sowie ein entsprechender Vordruck zur Verfügung. Der Zeitraum der schulinternen Subventionierung ist begrenzt.

 

Diese Härtefallregelung soll ebenfalls für Flüchtlingskinder aus der Ukraine, die die Schulen in der Samtgemeinde Meinersen besuchen, angewendet werden. Der o. g. Vordruck kann auch hierfür genutzt werden.

 

Im Bereich der Kindertagesstätten/Krippen ist derzeit davon auszugehen, dass die Kinder durch den Fond „Kinder brauchen Zukunft glich ein warmes Mittagessen“ versorgt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird im Nachgang mit den Betriebsträgern eine auskömmliche Finanzierung vereinbart und abgerechnet.

 

b) Unterstützung bei der Beschaffung von Lehrmitteln

Die geflüchteten Kinder aus der Ukraine, welche hier in der Samtgemeinde ankommen, sind häufig nur mit dem angekommen, was sie mitnehmen konnten. Es fehlt meist an Schulmaterial, wie zum Beispiel Stifte, Hefte oder Blöcke, etc.

Da bis zur Anspruchsfeststellung seitens der Ausländerbehörde einige Kinder bereits zur örtlichen Grundschule gehen oder eine Willkommensklasse (ab Kl. 5) besuchen, sollte mit der Erstausstattung dieser Kinder nicht gewartet werden, ob Mittel der Bildung und Teilhabe für diese zur Anwendung kommen können.

 

Um diesen Schülerinnen und Schülern einen schnellen Einstieg in die Schulen zu ermöglichen sollen sie einen Ausstattungsbetrag aus Mitteln der Samtgemeinde erhalten, solange keine Mittel aus der Bildung und Teilhabe zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Schulen erhalten einen Vorschuss aus Barmitteln, der den Erziehungsberechtigten je geflüchtetem Kind aus der Ukraine in Höhe von 100 € ausgezahlt wird. Die Schulen erhalten einen Vordruck zur Abrechnung. Die Abrechnung ist jeweils zum Monatsende oder bei vollständiger Mittelverwendung vorzunehmen. Der Vorschussbetrag wird dann jeweils wieder auf die vorgenanntehe aufgefüllt. Hierfür ist der Vordruck beim Schulträger einzureichen.

 

c) Biometrische Passbilder

Biometrische Passbilder sind notwendig um einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG beantragen zu können und somit handlungsfähig zu sein. Dieser Aufenthaltstitel ist die Voraussetzung um in Deutschland arbeiten zu können und/oder staatliche finanzielle Unterstützung zu bekommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Geflüchtete schnell über entsprechende Passbilder verfügen, was durch eine Erstellung der Bilder direkt bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Meinersen sichergestellt werden kann.


 

d) Willkommenspakete für Geflüchtete

Viele Geflüchtete erreichen die Samtgemeinde nur mit dem Nötigsten. Die Nutzbarkeit eigener Geldmittel ist immer stärker eingeschränkt, die Auszahlung von Leistungsansprüchen nimmt Zeit in Anspruch. Derzeit sind Geflüchtete nach ihrer Ankunft in privaten Unterbringungen in ihrer Versorgung immer häufiger abhängig von dem ehrenamtlichen Engagement der aufnehmenden Personen. Die Willkommenspakete sollen bedarfsgerecht bei der Überbrückung helfen, beispielsweise durch die kostenlose Ausgabe einer Erstausstattung mit Kleidung über den Verein „Aktiv für Menschen“, Lebensmittelgutscheinen oder Artikeln des täglichen Bedarfes und eine Erstorientierung in der Samtgemeinde Meinersen bieten.

 

e) Unterstützung von Sprachlernangeboten

Der Erwerb von Sprachkompetenzen ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg der Integration. An verschiedenen Orten in der Samtgemeinde werden daher niedrigschwellige Sprachlernangebote geplant oder bereits offeriert. Die Kurse werden in der Regel von Ehrenamtlichen durchgeführt. Dennoch kann sehr unterschiedlicher Unterstützungsbedarf entstehen, beispielsweise in der Bereitstellung von Räumen, der Beschaffung von Corona-Schutzausrüstung, in der Begleichung von Aufwendungen für die Beschaffung von Unterrichtsmaterialien oder der Betreuung von Kindern durch die Samtgemeinde oder Kooperationspartner hrend des Sprachangebotes.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

a) Subventionierung Mittagsverpflegung

Finanzielle Mittel stehen auf dem Konto der Schulverwaltung 2430000 unter 4318001 „Zuschüsse an übrige Bereiche“ im Rahmen der Bildung und Teilhabe-Leistungen            (20.000,- €) zur Verfügung. Evtl. muss die Höhe im Laufe des Jahres noch angepasst werden.

 

b) Unterstützung bei der Beschaffung von Lehrmitteln

Finanzielle Mittel werden aus den Haushaltsresten jeder Schule in Höhe von je 2.500 € zur Verfügung gestellt.

 

c) Biometrische Passbilder

Es ist mit Kosten in Höhe von 8 Euro pro Person für die Erstellung der biometrischen Passbilder zu rechnen. Mit Stand vom 06.04.2022 befinden sich aktuell ca. 170 geflüchtete Ukrainer*innen in der Samtgemeinde Meinersen. Da damit zu rechnen ist, dass weitere Personen folgen werden, sollten Gelder in Höhe von 3.000,00 Euro veranschlagt werden. Die finanziellen Mittel stehen unter dem Kostenträger 3155040 (Integration von Flüchtlingen) unter 4271001 „Besondere Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen“ zur Verfügung. Auf eine Wiedereinnahme der Kosten sollte, aufgrund des hohen Aufwandes, abgesehen werden.

 

d) Willkommenspakete für Geflüchtete

Zur Deckung werden die außerplanmäßig bereitgestellten Mittel der Samtgemeinde und Gemeinden für humanitäre Maßnahmen und deren Begleitung verwendet (Kostenträger 3155040 „Integration von Fchtlingen“ unter 4271001 „Besondere Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen“).


 

e) Unterstützung von Sprachlernangeboten

Zur Deckung werden die außerplanmäßig bereitgestellten Mittel der Samtgemeinde und Gemeinden für humanitäre Maßnahmen und deren Begleitung verwendet (Kostenträger 3155040 „Integration von Flüchtlingen“ unter 4271001 „Besondere Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen“). Das zusätzliche Einwerben von Fördermitteln wird geprüft.

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

JA

Außerplanmäßige Ausgabe

JA

 

 


Anlage/n:

Keine

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