Vorlage - HIL/2022/037  

Betreff: Wohnbaugebiet "Schierkenweg Nordost" in Hillerse
hier: Bildung einer Erschließungseinheit
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20-22 51 10/20
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
19.05.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan zur Festlegung der Erschließungseinheit  

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des beigefügten Lageplanes werden die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Schierkenweg Nordost“ gelegenen selbstständigen Erschließungsanlagen

 

  • Am alten Sportplatz,
  • Lehmkuhlenring und
  • Ochsenberg

 

gemäß § 130 Abs. 2 Baugesetzbuch als Erschließungseinheit zusammengefasst.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 130 Abs. 2 Baugesetzbuch kann der Erschließungsaufwand für mehrere Anlagen insgesamt ermittelt werden, sofern diese für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden.

 

Die Bildung von sogenannten Erschließungseinheiten hat den Vorteil, dass zum einen keine Eckgrundstücke entstehen und somit eine Doppelbelastung dieser Grundstücke entfällt. Zum anderen errechnet sich für sämtliche Straßen ein einheitlicher Beitragssatz, der zu einer größeren Akzeptanz bei den künftigen Bauherren führen wird.

Der gemeinsame einheitliche Beitragssatz für das gesamte Abrechnungsgebiet beträgt 52,4030224 €/m² Beitragsfläche (nicht Grundstücksfläche).

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist die Bildung von Erschließungseinheiten nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig.

 

 

Im Einzelnen:

 

a)             Zusammenfassung einer Hauptanlage mit einer Ringstraße oder einem selbständigen Stichweg zur gemeinsamen Aufwandsermittlung

 

  Ergebnis:

Die Anlage „Am alten Sportplatz“ bildet die Hauptanlage, der „Lehmkuhlenring“ und der „Ochsenberg“ sind zwingend auf die Benutzung der Hauptanlage angewiesen und nur über diese erreichbar.

 

b)             mtliche zu beteiligenden Anlagen (Straßen) müssen selbstständig sein

 

 Ergebnis:

Aufgrund ihrer Länge und räumlichen Ausdehnung sind alle drei Straßen als eigenständige und selbstständige Anlagen zu bewerten.

 

c)             Zwischen den Straßen muss eine funktionelle Abhängigkeit bestehen

 

 Ergebnis:

Ein funktionelles Abhängigkeitsverhältnis ist hier gegeben, weil der „Lehmkuhlenring“ als Ringstraße und der „Ochsenberg“ als Einbahnstraße angelegt - ausschließlich über den Hauptstraßenzug „Am alten Sportplatz“ erreicht werden kann.

 

d)             Als Zulässigkeitsvoraussetzung wurde vom Bundesverwaltungsgericht ein Willkürverbot verankert, nachdem die Anlieger am Hauptstraßenzug bei einer Zusammenfassung und Bildung einer Erschließungseinheit nicht höher belastet werden, als bei der Veranlagung einer Einzelanlage. Die Prüfung setzt eine rechnerische Prognose voraus, die ausschließlich auf die Beitragsbelastung ausgerichtet ist.

 

Nach dieser Prognose ergibt sich für die öffentliche Einrichtung „Am alten Sportplatz“

 

  • bei einer Einzelveranlagung ein Beitragssatz in Höhe von 71,52 €/qm Beitragsfläche,
  • bei der Bildung einer Erschließungseinheit ein Beitragssatz in Höhe von 52,40 €/qm Beitragsfläche.

 

 Ergebnis:

Nach Erstellung dieser Prognose auf der Grundlage des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens einschließlich der bereits geleisteten Abschlagsrechnungen an die Firma STRABAG aus Gardelegen zur Herstellung der Baustraße und der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Kepper zur Herstellung des Straßenendausbaus ist die vorgenannte Missbilligungsgrenze beachtet und eingehalten.

 

 

 Die Entscheidung zur Bildung einer Erschließungseinheit setzt einen Ratsbeschluss voraus, der hiermit erwirkt wird.

 

 Ein Lageplan ist beigefügt.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst im Rahmen der Grundstücksvergaben an die interessierten Bewerber. In diesem Zusammenhang wird der Erschließungsbeitrag im Rahmen der abzuschließenden Grundstückskaufverträge endgültig abgelöst. Grundlage zur Bestimmung der Ablösebeträge bilden derzeit das vorliegende Ausschreibungsergebnis der Firma STRABAG aus Gardelegen und die Kostenschätzung zum Straßenendausbau des beteiligten Ingenieurbüros Kepper aus Gifhorn.

 


Anlage/n:

Lageplan zur Festlegung der Erschließungseinheit

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan zur Festlegung der Erschließungseinheit (252 KB)      
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