Vorlage - MEI/2022/062  

Betreff: Neufassung der Vergnügungssteuersatzung in der Gemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
26.04.2022 
Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Meinersen  

Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Meinersen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Vergnügungssteuersatzung ist seit 2002 nicht mehr angepasst worden. 

Zwischenzeitlich haben sich die gesetzlichen Grundlagen dahingehend verändert, dass von einer Pauschalbesteuerung für Spielgeräte abgeraten wird.

Daher ist eine grundlegende Neufassung von der Verwaltung erarbeitet worden.

Allerdings ist nicht absehbar, wie sich die Erträge aufgrund der Satzung entwickeln werden, da die Steuer nun in Abhängigkeit zum erzielten Gewinn berechnet wird und somit als gerechter angesehen wird.

 

Als Termin zur Umsetzung ist der 01.01.2023 genannt. Die Vergnügungssteuer ist eine Monatssteuer und somit auch kurzfristig umsetzbar. Um die Gewerbetreibenden zu informieren und Ihnen eine angemessene Frist zur Umsetzung zu geben ist der Termin jedoch sehr großgig gewählt worden

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen können nicht beziffert werden. Generell wird aber eine Neutralität angenommen.

 


Anlage/n:

Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Meinersen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Meinersen (382 KB)      
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